Ab Januar bekommen Bedürftige sieben Euro mehr aber – auch neuer Hartz-IV-Satz deckt Stromkosten nicht

Ab Januar kommenden Jahres gibt es einen neuen Hartz-IV-Satz. Doch auch damit können Bedürftige ihre Stromkosten nicht decken. Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende steigt zum Januar von derzeit 409 auf 416 Euro.
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Viele Selbständige und Kleinunternehmen mussten wegen der Corona-Maßnahmen Hartz IV beantragen.Foto: Ralf Hirschberger/Illustration/dpa
Epoch Times19. September 2017

Auch mit dem neuen Hartz-IV-Satz ab Januar kommenden Jahres können Bedürftige ihre Stromkosten nicht decken.

Wie das Vergleichsportal Verivox am Dienstag mitteilte, belaufen sich die Stromkosten eines Singlehaushalts im bundesweiten Durchschnitt auf monatlich 40,50 Euro – vorgesehen für die Stromrechnung sind im neuen Hartz-IV-Satz aber nur 35,09 Euro. Eine „besonders große Versorgungslücke“ besteht den Tarifexperten zufolge in Ostdeutschland.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende steigt zum Januar von derzeit 409 auf 416 Euro. Seit der Einführung der Unterstützung 2005 sei der Satz schrittweise um rund 21 Prozent erhöht worden, die Strompreise hätten sich in dieser Zeit aber um durchschnittlich 51 Prozent erhöht, betonte Verivox. Wer im Grundversorgungsvertrag stecke, müsse sogar 65 Prozent höhere Stromkosten verkraften, erklärten die Tarifexperten.

Hartz-IV-Empfänger hätten aber eine geringere Bonität als andere Verbraucher, weshalb ihnen ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter versperrt bleiben könne, unterstrich das Portal. „Durchschnittlich 9,25 Euro im Monat müssen Hartz-IV-Empfänger, die noch nie ihren Anbieter gewechselt haben, an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromkosten begleichen zu können“, erklärte Mathias Köster-Niechziol von Verivox. Im Osten betrage das Minus sogar 11,08 Euro.

Überhaupt besteht laut Verivox in Ostdeutschland eine „besonders große Versorgungslücke“: So müssten alleinlebende Hartz-IV-Empfänger in Brandenburg derzeit monatlich knapp 39 Prozent mehr für ihren Strom aufwenden, als der Regelsatz vorsieht. In Mecklenburg-Vorpommern sind es rund 35 Prozent, in Thüringen 31 Prozent. Am wenigsten zuzahlen müssen Verbraucher demnach in Bremen – dort sind knappe 17 Prozent mehr Geld für den Strom fällig als vorgesehen. (afp)



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