Abfallpolitik: EU-Kommission droht Deutschland mit Vertragsverletzungsverfahren

Recycling und Abfallreduzierung – in diesen Bereichen würde die EU-Kommission gerne Fortschritte sehen. Doch Deutschland reichte bisher noch keine Zahlen für 2013 bis 2015 ein. Die EU droht der Bundesrepublik nun mit einem Vertragsverletzungsverfahren.
Titelbild
Kupfer-Recycling auf der Aurubis AG Recycling-Anlage in Lünen, Deutschland.Foto: Sascha Schuermann/Getty Images
Epoch Times14. Juni 2017

Die EU-Kommission hat Deutschland wegen seiner Abfallpolitik auf die Finger geklopft: Weil die Bundesrepublik bislang keine Zahlen über die Fortschritte beim Recycling und bei der Reduzierung von Abfall für den Zeitraum 2013 bis 2015 geliefert hat, droht Deutschland nun ein Vertragsverletzungsverfahren, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.

Binnen zwei Monaten muss die Bundesregierung nun reagieren, andernfalls kann die Kommission die nächste Phase des Verfahrens einleiten.

Auch Österreich durch Verfahren bedroht

Neben Deutschland versäumte auch Österreich, die Zahlen rechtzeitig einzureichen. Eine Sprecherin der Kommission sagte der Nachrichtenagentur AFP, das Verfahren sei in einer „sehr frühen Phase“.

Sollten die erwarteten Antworten der Regierungen aber nicht zufriedenstellend sein, könne die Behörde weitere Schritte erwägen.

Recycling bei Gemeinde- und Bauabfällen

Konkret geht es bei der betreffenden Richtlinie um die Wiederverwertung von Gemeinde- und Bauabfällen. Diese hat Zielwerte für das jeweilige Recycling festgelegt.

Bis 2020 müssen demnach Abfallmaterialien wie Papier, Metall, Kunststoff und Glas zu mindestens 50 Prozent wiederverwertbar sein. Für Baustoffe, die nicht gefährlich sind, liegt die Quote bei 70 Prozent.

Schritte des Verfahrens

Bei einem Vertragsverletzungsverfahren muss der Mitgliedstaat zunächst binnen zwei Monaten Auskunft über die Versäumnisse geben. Tut er dies nicht, folgt eine konkrete Aufforderung aus Brüssel, Maßnahmen einzuleiten, die den Missstand aufheben.

Auch hierfür gilt normalerweise eine zweimonatige Frist. Wird diese ebenfalls nicht eingehalten, kann die Kommission das EU-Land verklagen, dann drohen Geldstrafen. (afp)

 



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