AfD-Bundesvorstand beschließt Parteiausschlussverfahren gegen Björn Höcke

Der Bundesvorstand der AfD hat ein Parteiausschlussverfahren gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke beschlossen. Die Entscheidung sei nach "eingehender juristischer Prüfung und politischer Bewertung" der Rede Höckes am 17. Januar in Dresden erfolgt.
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Soll aus der AfD ausgeschlossen werden: der umstrittene Thüringer Landesvorsitzende Björn Höcke.Foto: Martin Schutt/Archiv/dpa
Epoch Times13. Februar 2017

Der Bundesvorstand der AfD hat ein Parteiausschlussverfahren gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke beschlossen. Dafür gab es am Montag in einer Telefonkonferenz die erforderliche Zweidrittelmehrheit, wie die Partei mitteilte.

Die AfD-Spitze zieht damit die Konsequenz aus den Äußerungen Höckes zum Berliner Holocaustmahnmal und zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit.

Die Entscheidung sei nach „eingehender juristischer Prüfung und politischer Bewertung“ der Rede Höckes am 17. Januar in Dresden erfolgt, begründete ein AfD-Sprecher den Beschluss des Bundesvorstands. In dem nun anstehenden Verfahren werde zunächst das Landesschiedsgericht der AfD Thüringen über den beantragten Parteiausschluss entscheiden.

Auf einer Veranstaltung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative in Dresden hatte Höcke offensichtlich unter Anspielung auf das Holocaustmahnmal in Berlin von einem „Denkmal der Schande“ gesprochen.

Zudem sprach er von einer „dämlichen Bewältigungspolitik“ und forderte eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“. Mit seinen Äußerungen löste er bundesweit Empörung aus. (afp)



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