Alzheimer-Gesellschaft übt scharfe Kritik an Bundesregierung: Teilhabegesetz ist verfassungswidrig

Mit dem Bundesteilhabegesetz sei die Chance verpasst worden, Menschen mit Demenz ein Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewähren, so Bärbel Schönhof, Vorstandsmitglied der Alzheimer-Gesellschaft.
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Am 21. September ist Welt-Alzheimertag. Foto:Foto: PATRICK HERTZOG/AFP/Getty Images
Epoch Times15. Dezember 2016

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) hat das neue Teilhabegesetz der Bundesregierung als verfassungswidrig kritisiert.

Es sei nicht akzeptabel und darüber hinaus verfassungswidrig, dass die Teilhabeleistungen auf Menschen unter 65 Jahren begrenzt seien, sagte Bärbel Schönhof, Vorstandsmitglied der Alzheimer-Gesellschaft, der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe). „Eine solche Altersgrenze ist der UN-Behindertenrechtskonvention völlig fremd und wäre auch ein Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz, wonach niemand aufgrund seines Alters benachteiligt werden darf“, sagte Schönhof.

Mit dem Bundesteilhabegesetz sei die Chance verpasst worden, Menschen mit Demenz ein Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewähren, so Schönhof. (dts)



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