Am Bundesrat muss sich die „Groko“ nicht die Zähne ausbeißen

So umstritten manches Vorhaben von Union und SPD auch sein mag: Der Bundesrat wird die meisten Projekte der Koalitionäre in spe nicht aufhalten.
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Der Bundesrat tagt in Berlin.Foto: Soeren Stache/dpa
Epoch Times9. Februar 2018

So umstritten manches Vorhaben von Union und SPD auch sein mag: Der Bundesrat wird die meisten Projekte der Koalitionäre in spe nicht aufhalten. Denn Reformen beim Arbeitsmarkt oder der Rente sind zumeist nicht zustimmungspflichtig. Zudem wollen die Grünen, die eine starke Machtstellung in der Länderkammer haben, keinen Konfrontationskurs gegen die „GroKo“ fahren.

Wird die „Groko“ eine Mehrheit in der Länderkammer haben?

Nein. Die schwarz-roten Regierungen in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und dem Saarland bringen es zusammen mit dem CSU-regierten Bayern auf gerade einmal 22 der 69 Stimmen in der Länderkammer. Benötigt werden aber 35 für eine Mehrheit. Erreicht werden kann die Mehrheit mithilfe von mindestens drei Ländern, in denen die Grünen mitregieren – etwa dem grün-schwarzem Baden-Württemberg, dem schwarz-grünen Hessen oder den rot-grünen Stadtstaaten Hamburg und Bremen.

Wie viel Macht hat die Opposition im Bundesrat?

Zwar sind Grüne, FDP und Linke wegen ihrer Beteiligung an Landesregierungen im Bundesrat vertreten, doch ihre dortiger Einfluss ist begrenzt. Sie können zwar zustimmungspflichtige Gesetze blockieren. Doch es fehlt ihnen die Mehrheit, um den Einspruch gegen ein zustimmungsfreies Gesetz durchzusetzen oder eigene Initiativen zu beschließen.

Welchen „GroKo“-Projekten muss der Bundesrat zustimmen?

Ob ein Gesetz zustimmungspflichtig ist oder nicht, hängt oft von den Detailformulierungen der jeweiligen Bestimmungen ab. Deshalb ist oft erst bei Vorliegen des konkreten Textes klar, ob der Bundesrat zustimmen muss.

Bei vielem, was die „GroKo“-Parteien vorhaben, wird es sich voraussichtlich um zustimmungsfreie Gesetze handeln – wie etwa die Eindämmung sachgrundloser Befristungen, der Rückkehr zur Beitragsparität in der gesetzlichen Krankenversicherung, der Beibehaltung des Rentenniveaus auf 48 Prozent, der Grundrente oder der Verschärfung der Mietpreisbremse.

Anders sieht es beim geplanten Abbau des Soli aus. Denn Gesetze, die Auswirkungen auf die Finanzen der Länder haben, sind grundsätzlich zustimmungspflichtig. Dies gilt auch für die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien sowie weiterer Staaten mit geringen Anerkennungsquoten als sichere Herkunftsländer.

Auf jeden Fall zustimmungspflichtig ist die von Union und SPD geplante Lockerung des Kooperationsverbotes in der Bildung. Hier muss das Grundgesetz geändert werden, wofür sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.

Inwieweit ist bei bestimmten Gesetzen tatsächlich Widerstand zu erwarten?

Beim Kooperationsverbot muss Schwarz-Rot nicht mit viel Gegenwind rechnen, schließlich fordern Grüne, FDP und Linke dessen Abschaffung schon länger. Spannender wird es bei den sicheren Herkunftsländern: Das Vorhaben, Staaten mit einer Schutzquote von unter fünf Prozent als sicher zu erklären, sei „ein Angriff auf das individuelle Grundrecht auf Asyl“, kritisiert Grünen-Chefin Annalena Baerbock. Bleibt abzuwarten, inwieweit die Grünen nach dem Jamaika-Aus und dem „GroKo“-Start ihren Widerstand gegen die sicheren Herkunftsländer aufrechterhalten. (afp)



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