Angst vor AfD-Politiker als Alterspräsident im Bundestag – Bedenken gegen Neuregelung

Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte vorgeschlagen, mit einer Änderung der Bundestags-Geschäftsordnung den Alterspräsidenten künftig nicht mehr nach Lebensalter, sondern nach seiner Zugehörigkeit zum Parlament zu bestimmen. Der Grund: Es könnte ein AfD-Politiker Alterspräsident werden.
Titelbild
Bundestag.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times21. April 2017

Die geplante Neuregelung bei der Ermittlung des Alterspräsidenten im Bundestag ist nach „Bild“-Informationen komplizierter als geplant. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte vorgeschlagen, mit einer Änderung der Bundestags-Geschäftsordnung den Alterspräsidenten künftig nicht mehr nach Lebensalter, sondern nach seiner Zugehörigkeit zum Parlament zu bestimmen.

Hintergrund ist die Befürchtung, die AfD-Politiker Alexander Gauland oder Wilhelm von Gottberg könnten nach der Bundestagswahl Alterspräsident werden und die erste Sitzung mit einer Rede eröffnen.

Doch nach „Bild“-Informationen funktioniert dieser Trick rechtlich nicht. Der Grund: Die Geschäftsordnung des Bundestages verliert am Ende jeder Wahlperiode ihre Gültigkeit und muss vom neuen Bundestag erneut beschlossen werden. Eine Änderung zum jetzigen Zeitpunkt wäre somit im Herbst nach der Bundestagswahl für die erste Sitzung des Parlaments wirkungslos.

Darüber wurden die Mitglieder des Ausschusses bereits informiert. Ein möglicher Ausweg könnte die Festschreibung des Auswahl-Modus für den Alterspräsidenten in einem Gesetz, z.B. dem Wahlgesetz, sein. Auch für eine Aufnahme dieses Punktes in das Grundgesetz hätte die Große Koalition eine verfassungsändernde Zweidrittel-Mehrheit.

Unklar ist, ob der Bundesrat damit ebenfalls befasst werden müsste. Schon kommende Woche sollte der zuständige Geschäftsordnungsausschuss eigentlich die ursprüngliche Änderung der Geschäftsordnung beschließen. Danach hätte das Plenum abstimmen müssen.

Dieser Zeitplan wird nun kaum zu halten sein. Die Tradition, den ältesten Abgeordneten zum Beginn einer Legislaturperiode zum Alterspräsidenten zu ernennen und mit der Leitung der ersten Sitzung zu betrauen, reicht mehr als 100 Jahre noch vor die Zeit der Weimarer Republik zurück. (dts)



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