Anti-Israel-Protest in Berlin: „Allah ist groß“ und „Israel bombardieren“-Rufe – Teilnehmer gehen aufeinander los

Zum vierten Mal haben in Berlin palästinensische und andere arabische Demonstranten gegen US-Präsident Donald Trump und Israel protestiert. Doch die Anti-Israel-Front zeigt erste Risse. Jetzt gehen die muslimischen Teilnehmer schon gegenseitig aufeinander los.
Epoch Times13. Dezember 2017

Erneut haben in Berlin palästinensische und andere arabische Demonstranten gegen US-Präsident Donald Trump und Israel protestiert.

Einige Hundert Demonstranten schwenkten Palästina-Flaggen, riefen Parolen wie „Freiheit für Palästina“ und „Nieder, nieder, Israel“ auf Arabisch. Doch offenbar gefallen nicht allen diese radikalen Parolen.

Wie „Die Welt“ berichtet, ist es zwischen den Teilnehmern teils zu heftigen Rangeleien gekommen. Demnach gibt es einen Teil, der friedlich protestieren wollte und einem harten Kern meist jugendlicher Radikaler. Sie skandierten: „Allah ist groß“, „Fuck Trump“ und „Israel bombardieren“.

Die Polizei war mit insgesamt 400 Beamten vor Ort. Darunter waren auch Dolmetscher, um zu verhindern, dass Demonstranten Hassparolen rufen.

Siehe auch: Stimme aus Israel: Trump gefährdet den Friedensprozess – nicht jene, die zu Terror-Taten gegen Unschuldige aufrufen?

Zu weiteren Zwischenfällen, etwa dem Verbrennen israelischer Fahnen, kam es am Hauptbahnhof zunächst nicht. Die Polizei hatte wie schon bei einer Demonstration am Sonntag Auflagen verhängt, nach denen jegliches Verbrennen von Gegenständen verboten ist.

Am Freitag waren bei einer pro-palästinensischen Demonstration am Brandenburger Tor israelische Flaggen verbrannt worden. Zehn Menschen wurden festgenommen, Ermittlungen wegen der Verletzung von Hoheitszeichen ausländischer Staaten wurden eingeleitet. Auch am Sonntag kam es zu israelfeindlichen Aktionen.

Das Verbrennen von Flaggen ist grundsätzlich nicht strafbar. Das gelte auch für die israelische Fahne. Strafbar wird es aber wenn die Flagge als Hoheitszeichen verwendet wird. In solchen Fällen ist eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vorgesehen. (afp/dpa/so)

https://www.youtube.com/watch?v=n6iDlvue_mg



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