Ausländische Journalisten legen Verfassungsbeschwerde gegen BND-Gesetz ein

Eine Gruppe ausländischer Journalisten hat unterstützt von mehreren Journalistenverbänden Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz eingelegt. Die Kläger kritisieren eine Verletzung der Pressefreiheit und des Rechts auf geschützte Kommunikation.
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In allen Weltregionen ist laut Reporter ohne Grenzen ein Rückgang der Freiräume für Medien zu beobachten. Deutschland verschlechterte sich in der aktuellen Rangliste der Pressefreiheit um vier Plätze.Foto:  Nyein Chan Naing/dpa
Epoch Times30. Januar 2018

Eine Gruppe ausländischer Journalisten hat unterstützt von mehreren Journalistenverbänden Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz eingelegt.

Die Kläger kritisieren eine Verletzung der Pressefreiheit und des Rechts auf geschützte Kommunikation ausländischer Journalisten durch Überwachungsmaßnahmen des Bundesnachrichtendiensts (BND), wie die Organisation Reporter ohne Grenzen als Beschwerdeführer am Dienstag in Berlin mitteilte.

Kläger sind überwiegend investigative Journalisten, darunter die aus Aserbaidschan stammende Trägerin des alternativen Nobelpreises, Chadidscha Ismajilowa.

Das BND-Gesetz wurde im Oktober 2016 vom Bundestag verabschiedet und ist seit Anfang 2017 in Kraft. Nach Auffassung der Kläger legalisierte die Bundesregierung mit der Novelle eine fragwürdige Praxis, mit welcher der deutsche Auslandsgeheimdienst in den vergangenen Jahren immer wieder gezielt ausländische Journalisten von renommierten Medien überwacht habe.

Das Gesetz schütze Menschen unterschiedlich vor Überwachung abhängig von ihrer Nationalität: Kommunikation von Deutschen dürfe der Auslandsgeheimdienst nicht abfangen, von EU-Bürgern unter Einschränkungen und von Nicht-EU-Bürgern immer dann, wenn es die „Handlungsfähigkeit Deutschlands“ wahre. Letzteres wertet etwa Reporter ohne Grenze als „eine Quasivollmacht, außerhalb der EU massenhaft Kommunikation zu filtern“.

Die Kläger wollen nun mit dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes feststellen lassen. Von den Karlsruher Richtern erhoffen sie sich Vorgaben für eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Gesetzes, in der auch Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger wirksam geschützt werden.

Neben den aus Aserbaidschan, den Niederlanden, Großbritannien, Slowenien, Mexiko und Mazedonien stammenden Klägern steht auch ein Bündnis aus Journalistenorganisationen hinter der Klage. Dazu zählen neben Reporter ohne Grenzen der Deutsche Journalistenverband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion, das Netzwerk Recherche, das Journalistennetzwerk n-ost sowie die Gesellschaft für Freiheitsrechte. (afp)



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