Auswärtiges Amt verschärft Reisehinweise für die Türkei

Das Auswärtige Amt in Berlin hat seine Reisehinweise für die Türkei mit Blick auf das türkische Referendum zur Einführung eines Präsidialsystems am 16. April verschärft.
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Der leere Strand Konyaalti in Antalya: Wiederkehrende Terroranschläge und Reisewarnungen für die Türkei haben Urlauber verunsichert.Foto: Mirjam Schmitt/dpa
Epoch Times13. März 2017

Das Auswärtige Amt in Berlin hat seine Reisehinweise für die Türkei mit Blick auf das türkische Referendum zur Einführung eines Präsidialsystems am 16. April verschärft.

„Im Zuge des Wahlkampfes muss mit erhöhten politischen Spannungen und Protesten gerechnet werden, die sich auch gegen Deutschland richten können“, heißt es in dem Zusatz.

Das Auswärtige Amt schreibt weiter (Zitat):

„Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem gewaltsamen Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin in allen 81 Provinzen der Türkei den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser gilt derzeit bis zum 19. April 2017, soll aber auch darüber hinaus verlängert werden.“

„Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Personen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa im Nachgang des Putschversuchs oder bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung), kann u.a die Ausreise untersagt werden. Die vorgenannten Maßnahmen können sich auch gegen Personen richten, die nicht die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.“

„Seit Anfang Februar 2017 wurde in einzelnen Fällen deutschen Staatsangehörigen an den beiden Istanbuler Flughäfen die Einreise in die Türkei ohne Angabe genauer Gründe verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antreten.“

„In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und  Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.“

Hiervon könnten im Einzelfall auch deutsche Reisende in der Türkei betroffen sein. Es werde daher empfohlen, sich von politischen Veranstaltungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten. (dpa)



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