BAMF: 2017 wurde Asylschutz für 391 Asylbewerber aberkannt

"Mögliche Gründe für die Einleitung eines Widerrufs- beziehungsweise Rücknahmeverfahrens sind beispielsweise die Täuschung über die Identität oder Staatsangehörigkeit, Fortzug ins Herkunftsland, Begehung von Straftaten oder auch sicherheitsrelevante Erkenntnisse anderer Behörden", erklärte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Titelbild
Asylbewerber in einer "Zeltstadt".Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times20. November 2017

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in diesem Jahr bis Ende Oktober erst „insgesamt 1.799 Entscheidungen über Widerrufsprüfverfahren getroffen“. Das berichtet die „Welt“ in ihrer Montagausgabe unter Berufung auf das Amt. Meist fiel die Entscheidung im Sinne des Asylbewerber aus, nur 391 Mal wurde der Schutztitel aberkannt.

Dabei werden laut Amt die wenigsten Schutzentscheidungen deswegen aufgehoben, weil sich die Verhältnisse im Herkunftsland oder die individuelle Verfolgungssituation des Migranten verändert habe. Laut BAMF betrifft der überwiegende Teil der Aufhebung von Schutzentscheidungen „Personen, bei denen individuelle Umstände die Aufrechterhaltung des asylrechtlichen Schutzes nicht mehr rechtfertigen“.

Bei diesen Fallkonstellationen erhalte das Bundesamt entsprechende Hinweise, insbesondere von den Ausländer- und Sicherheitsbehörden. „Mögliche Gründe für die Einleitung eines Widerrufs- beziehungsweise Rücknahmeverfahrens sind beispielsweise die Täuschung über die Identität oder Staatsangehörigkeit, Fortzug ins Herkunftsland, Begehung von Straftaten oder auch sicherheitsrelevante Erkenntnisse anderer Behörden“, teilte das Amt der „Welt“ mit.

Wenn das BAMF nicht spätestens drei Jahre nach der Anerkennung eines Asylbewerbers den Fortbestand des Fluchtgrundes widerruft oder rücknimmt, erhalten die Migranten einen Rechtsanspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Nur sprachlich und wirtschaftlich „gut Integrierte“ können ihn direkt in Anspruch nehmen, „weniger gut Integrierte“ nach weiteren zwei Jahren, vorausgesetzt, sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt oder überwiegend von Transferleistungen abhängig. (dts)



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