Bayern: Wer schwere Straftaten begeht, kann nicht mit Nachsicht von Deutschland rechnen

Bayern möchte vier verurteilte, abgelehnte Asylbewerber abschieben - doch es gelingt nicht.
Titelbild
Justiz-Vollzugsanstalt (JVA) Landsberg.Foto: Joerg Koch/Getty Images
Epoch Times10. Juni 2017

In Bayern gibt es vier abgelehnte Asylbewerber, die als verurteilte Straftäter nach vollständiger Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe wegen ihrer Gefährlichkeit im Rahmen der Führungsaufsicht mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden.

Im Zusammenhang damit erklärten Innenminister Joachim Herrmann, Sozialministerin Emilia Müller und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback heute noch einmal: „Der Schutz der Bevölkerung und der Bewohner von Asylunterkünften hat absolute Priorität. Unsere Behörden unternehmen alles, um die verurteilten Straftäter bestmöglich zu überwachen.“

Die schnelle Abschiebung der Betreffenden steht an erster Stelle: „Trotz intensiver Bemühungen durch die Ausländerbehörden ist das in den vier Fällen bislang leider nicht möglich“, verdeutlichte Innenminister Herrmann.

Es liegen Ausweisungsbescheide vor

Für die vier verurteilten Straftäter liegen laut Herrmann bestandskräftige Ausweisungsbescheide vor. Bisher konnten sie nicht abgeschoben werden: bei drei der vier verurteilten Gewalttäter handelt es sich um irakische Männer. Durch zwei Beschlüsse der Innenminister aus Bund und Ländern von 2006 und 2007 sind Abschiebungen in weite Teile des Iraks gestoppt.

Nach Auffassung des bayerischen Innenministers hat sich die politische Situation im Irak zwischenzeitlich deutlich verändert. Joachim Herrmann will sich deswegen bei der nächste Woche anstehenden Innenministerkonferenz in Dresden dafür einsetzen, künftig wieder Straftäter und Gefährder in den Irak abzuschieben. Er bat den in diesem Fall Bundesinnenminister um Unterstützung.

Vierter Straftäter: Keine Kooperation des Heimatlandes

Bei dem vierten Straftäter handelt es sich um einen Mann aus Westafrika, seine Abschiebung war nicht möglich, da die notwendigen Reisedokumente trotz intensiver Bemühungen der deutschen Behörden nicht beschafft werden konnten.

Grund hierfür: Die mangelnde Kooperation der Behörden im Heimatland des Straftäters und seine hartnäckig verweigerte Mitwirkung bei der Passbeschaffung.

Auch hinsichtlich der notwendigen Reisedokumente für den Westafrikaner wandte sich der bayerische Innenminister an den Bundesinnenminister.

Diese Vier haben in Deutschland nichts verloren

„Diese vier verurteilten Straftäter haben in Deutschland nichts verloren“, machte Herrmann heute unmissverständlich klar. „Wenn jemand in Deutschland eine Gefahr für Leib und Leben anderer darstellt, müssen wir alle Hebel des Rechtsstaats in Bewegung setzen.“

Justizminister Bausback unterstützt Herrmann: „Bei der Güterabwägung im Rahmen von Duldungsentscheidungen der Verwaltungsbehörden hat Joachim Herrmann recht, wenn er eine stärkere Gewichtung der Sicherheitsinteressen unseres Staates fordert. Bei der Überprüfung der Ablehnung solcher Entscheidungen muss dem Schutzinteresse des Staates und dem Schutz von Leib und Leben hier lebender Menschen hohe Bedeutung zugemessen werden. Wer schwere Straftaten begeht und von dem weiter große Gefahr ausgeht, der kann nicht mit Nachsicht unseres Staates rechnen.“

Mit Blick auf die aktuelle Gewalttat in Arnschwang sagte die Sozialministerin: „Diese schreckliche Tragödie macht uns sehr betroffen.“ Herrmann stimmte ihr zu: „Wir unternehmen alles, um weitere Gewalttaten zu verhindern.“

Bessere Überwachung aller Asylbewerber gefordert

Die Sozialministerin und ihre beiden Ministerkollegen prüfen eine bessere Verzahnung der Sozialverwaltung, der Ausländerbehörden, der Polizei und der Justiz.

Es muss sichergestellt sein, dass alle relevanten Informationen die Unterbringungsverwaltung erreichen. Die zuständigen Regierungen, die Polizei und die Verantwortlichen der Unterkünfte müssen bei Gefährdungspotential vor Ort einzelfallbezogene Sicherheitskonzepte entwickeln.

Bayerns Staatsregierung hat im Februar beschlossen, bei großen Asylunterkünften mehr private Sicherheitsdienste einzusetzen, wenn die besondere Situation vor Ort dies erfordert. (ks)



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