Behinderten-Vertreter kritisieren geplantes Teilhabegesetz

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, sagte der dpa: „In dem uns bislang vorliegenden Entwurf sind wichtige Dinge für Menschen mit Behinderung noch nicht zufriedenstellend geregelt.“
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Flashmob in Stuttgart für ein neues Teilhabegesetz: Das von der Koalition geplante Teilhabegesetz für Menschen mit Behinderung stößt auf reichlich Kritik aus den Reihen der Betroffenen.Foto:  Philip Schwarz/dpa
Epoch Times27. Juni 2016
Kurz vor den Kabinettsberatungen über ein großes Teilhabegesetz für Menschen mit Behinderung haben Betroffene die Pläne kritisiert. „Der Zugang zu Leistungen wird durch das Gesetz begrenzt“, sagte die Geschäftsführerin des Vereins Selbstbestimmt Leben, Sigrid Arnade, in Berlin.

Das Bundesteilhabegesetz aus dem Haus von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) soll nach jahrelangen Vorarbeiten an diesem Dienstag im Kabinett beschlossen werden. Unter anderem sollen Betroffene mehr Vermögen als heute behalten dürfen, auch wenn sie Eingliederungshilfe bekommen. Diese Sozialleistung dient dazu, die Folgen der Behinderung zu mindern. Es soll zudem mehr Leistungen aus einer Hand geben. Viele Abläufe sollen einfacher werden, und es soll mehr für die Integration auf dem regulären Arbeitsmarkt geleistet werden.

Arnade kritisierte, dass andererseits zu hohe Hürden angesetzt würden, bevor Betroffenen Eingliederungshilfe zuerkannt werde. Außerdem sollen bestimmte Leistungen vermehrt gemeinschaftlich gewährt werden, was die Selbstbestimmung Betroffener erschwere.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, sagte der dpa: „In dem uns bislang vorliegenden Entwurf sind wichtige Dinge für Menschen mit Behinderung noch nicht zufriedenstellend geregelt.“ Bundestag und Bundesrat müssten das Gesetz in den weiteren Beratungen so verbessern, „dass eine echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung erreicht wird“. Forderungen eines Bündnisses von Verbänden und Gewerkschaften lägen auf dem Tisch.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen lobte Teile des Gesetzes, wies aber auch auf Risiken hin – gerade Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf drohten Einschränkungen.

(dpa)


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