Bericht: Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker werden erhöht

Mit den neuen Verordnungen werden die Branchen-Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt, die Ende 2017 von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden waren.
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Zwei Gebäudereiniger putzen in Dresden das gewölbte Glasdach des World Trade Centers.Foto: Sebastian Kahnert/Illustration/dpa
Epoch Times21. Februar 2018

Für die rund 600.000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk und die etwa 60.000 Arbeitnehmer im Dachdecker-Handwerk sollen rückwirkend zum 1. Januar die Mindestlöhne erhöht werden. Das berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums, die der Zeitung zufolge am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt werden wollen.

Für die Gebäudereiniger der Lohngruppe 1 in Westdeutschland steigt der Mindestlohn demnach von bisher zehn auf 10,30 Euro pro Stunde, in Ostdeutschland von 9,05 auf jetzt 9,55 Euro. Gelernte Dachdecker erhalten statt 12,25 Euro nun mindestens 12,90 Euro pro Stunde. Allerdings sinkt der Mindestlohn für ungelernte Kräfte von 12,25 auf 12,20 Euro.

Bei den Gebäudereinigern soll das Mindestentgelt ab 1. Dezember 2020 in Ost- und Westdeutschland für die oberste Lohngruppe einheitlich 10,80 Euro pro Stunde betragen. Mit den Verordnungen werden die Branchen-Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt, die Ende 2017 von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden waren. Dadurch wird die Tarifeinigung auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgedehnt.  (afp)

 



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