Sachsen sparte im Fall Al-Bakr an Dolmetschern

Wegen Sparmaßnahmen bei Übersetzer-Honoraren standen im Fall Al-Bakr nicht genügend Dolmetscher zur Verfügung.
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Der Fall Al-BakrFoto: Getty Images
Epoch Times19. Oktober 2016

Im Fall des Selbstmords des Terrorverdächtigen Al-Bakr in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Leipzig standen dem Gefängnis offenbar zu wenig Dolmetscher zur Verfügung: Weil das Land Sachsen an Übersetzer-Honoraren spart, standen dem Gefängnis in den letzten 32 Stunden vor dem Suizid keine Dolmetscher zur Verfügung, berichtet die Wochenzeitung „Die Zeit“ (Ausgabe 20.10.2016). Das Land Sachsen zahlt 50 Euro pro Dolmetscher-Stunde und damit weit weniger, als das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz für solche Aufträge vorsieht. Dort sind mindestens 70 Euro festgelegt.

Dolmetscher hatten wegen des zu geringen Honorars angelehnt

Mehrere freiberufliche Dolmetscher aus Leipzig erklärten der Zeitung, von Mitarbeitern der JVA angerufen worden zu sein. Aufgrund des geringen Honorars hätten sie den Auftrag zum Übersetzen abgelehnt. Die einzigen Dolmetscher, die tatsächlich in die JVA kamen, saßen bereits am Tag vor dem Suizid dem Häftling Al-Bakr gegenüber. „Es ist wohl was dran an dem Vorwurf, dass die Honorare zu gering sind“, sagte der Leiter der JVA Leipzig, Ralf Jacob, der „Zeit“. Zu dem Vorwurf, zu wenige Dolmetscher zur Verfügung gehabt zu haben, äußerte sich das sächsische Justizministerium bis zum Redaktionsschluss nicht, schreibt die Zeitung weiter. (dts/dk)



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