Verfassungsgericht überprüft SPD-Mitgliedervotum

Das Bundesverfassungsgericht prüft offenbar die Zulässigkeit des geplanten Mitgliedervotums der SPD zu einer großen Koalition. Wie die "Rheinische Post" aus Düsseldorf am Dienstag berichtete, liegen in Karlsruhe derzeit fünf Anträge vor.
Titelbild
Martin Schulz hinter einem SPD-Logo.Foto: CLEMENS BILAN/AFP/Getty Images
Epoch Times6. Februar 2018

Das Bundesverfassungsgericht prüft einem Bericht zufolge die Zulässigkeit des geplanten Mitgliedervotums der SPD zu einer großen Koalition.

Wie die „Rheinische Post“ aus Düsseldorf am Dienstag berichtete, liegen in Karlsruhe derzeit fünf Anträge vor, die sich gegen die Befragung der rund 450.000 SPD-Mitglieder wenden.

Dies habe das Gericht bestätigt. Demnach lehnte das Verfassungsgericht einen der Anträge bereits ohne Begründung ab. Wann es über die anderen entscheidet, sei noch unklar.

Vor vier Jahren hatte das höchste deutsche Gericht das Mitgliedervotum in einem Eilverfahren zugelassen. Dennoch gibt es Zweifel, ob sich die von der SPD geplante Mitgliederbefragung mit der Freiheit der Abgeordneten und den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie vereinbaren lässt.

Der Staats- und Verwaltungsrechtler Jörn Ipsen hat diesbezüglich keine Bedenken. „Man kann einer Partei nicht vorschreiben, welche Form der internen Willensbildung sie vornimmt“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die geplante Befragung der Basis sei „eine rein interne Angelegenheit der SPD“. (afp)



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