„Skandalös“: Verweigerte G20-Akkreditierungen beruhten teils auf falschen Daten

Der Entzug der Akkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg für einige Journalisten beruhte nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios teilweise auf fehlerhaften oder rechtswidrigen Daten.
Titelbild
G20-Gipfel in HamburgFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times20. August 2017

Der Sender berief sich am Samstag auf Auskünfte, die mehrere betroffene Medienvertreter inzwischen vom Bundeskriminalamt (BKA) erhalten hätten. Dem Bericht zufolge gibt es auch neue Hinweise darauf, dass Dateieinträge in einem Fall auf Informationen türkischer Behörden zurückgingen.

Insgesamt 32 Journalisten waren nach Beginn des Gipfeltreffens in der Hansestadt Anfang Juli von der Berichterstattung vor Ort ausgeschlossen worden, obwohl sie zuvor Akkreditierungen erhalten hatten. Mehrere von ihnen klagten anschließend gegen die Entscheidung des Bundespresseamts, das sich auf Einschätzungen der Sicherheitsbehörden berufen hatte.

Dem ARD-Bericht zufolge wurde ein Fotograf in den Dateien „politisch motivierte Kriminalität“, „Gewalttäter links“ sowie „Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte“ gespeichert, obwohl ein Gericht ihn zuvor von diesbezüglichen Vorwürfen „aus tatsächlichen Gründen“ freigesprochen hatte. Die Einträge seien daher rechtswidrig gewesen, hieß es.

In einem weiteren Fall sei es um eine Beteiligung an gewaltfreien Aktionen der Umweltorganisation Robin Wood vor etwa zehn Jahren gegangen. Auch hier hätten die Daten längst gelöscht werden müssen. In einem weiteren Fall sei einem Fotografen ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen worden, obwohl er über den betreffenden Vorfall lediglich berichtet habe und es auch nie Ermittlungen gegen ihn gegeben habe.

Ein weiterer, vom BKA vorgenommener Eintrag ging laut ARD auf Vorwürfe türkischer Behörden im Zusammenhang mit der vorübergehenden Festnahme eines Journalisten im südtürkischen Diyarbakir zurück. Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte in der ARD Auskunft darüber, wie dieser Eintrag zustande kam, zumal vom BKA selbst eingeräumt worden sei, dass dem Journalisten „kein strafbares Handeln nachgewiesen werden konnte“.

Ex-Bundesverfassungsrichter: Vorgehen des BKA sei „skandalös“

Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem kritisierte das Vorgehen des BKA scharf. Er wertete es in der ARD als „skandalös“, dass Informationen in Dateien zum Anlass von Maßnahmen gegenüber Journalisten genommen würden, „wenn es nicht einmal irgendeine strafrechtliche Verurteilung in diesem Zusammenhang gegeben hat“. Auch gelte es mehr Vorsicht zu wahren, „wenn Journalisten als kriminell bezeichnet oder sogar der politisch motivierten Kriminalität bezichtigt werden“.

Hoffmann-Riem wies darauf hin, dass die Probleme mit den Dateien neben Journalisten auch andere Bürger betreffen würden, da diese zum Beispiel bei Freisprüchen vor Gericht nicht automatisch aktualisiert würden. „Hier gibt es ein erhebliches Defizit im Management solcher Dateien, das mich schon beunruhigt“, sagte der frühere Verfassungsrichter. Auch die Transparenz gegenüber dem Auskunftsinteresse von Bürgern müsse besser werden. (afp)



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