Berliner Treppentreter Svetoslav S. muss fast drei Jahre in Haft

Bei S. soll demnach eine krankhafte seelische Störung vorliegen. Die Nebenklage verzichtete auf einen Strafantrag.
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Das Gericht hat den Treppentreter Svetoslav S. vom Neuköllner U-Bahnhof Hermannstraße zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt.Foto: Paul Zinken/dpa
Epoch Times6. Juli 2017

Das Landgericht Berlin hat den Treppentreter vom Neuköllner U-Bahnhof Hermannstraße zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Svetoslav S. sei der gefährlichen Körperverletzung sowie in einem getrennten Fall der exhibtionistischen Handlung schuldig, erklärte das Gericht am Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert, während die Verteidigung des 28-Jährigen auf eine Bewährungsstrafe von bis zu zwei Jahren plädiert hatte.

Zuvor hatte ein Gutachter den Angeklagten als vermindert schuldfähig eingestuft. Bei S. soll demnach eine krankhafte seelische Störung vorliegen. Die Nebenklage verzichtete auf einen Strafantrag. Der in Bulgarien aufgewachsene Mann hatte in der Nacht zum 27. Oktober vergangenen Jahres eine Passantin mit einem Tritt eine Treppe hinunter gestürzt.

Zum Prozessauftakt räumte S. ein, der Mann auf den von der Polizei veröffentlichten Überwachungsbildern zu sein. Er könne sich aber nicht an die Tat erinnern. Die zum Zeitpunkt der Tat 26-jährige Frau brach sich einen Arm und erlitt eine Platzwunde am Kopf. Die zu Fahndungszwecken veröffentlichten Bilder von dem Angriff machten den Fall bundesweit bekannt.

 

sh/cfm



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