Berlins Justizminister: Wir brauchen Haftungsrecht für Unternehmen

Der Berliner Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann, plädiert für ein Unternehmenshaftungsrecht, "das greift, wenn Unternehmen nachweislich, bewusst und systematisch Schaden anrichten".
Epoch Times4. Oktober 2015

Der Skandal bei Volkswagen habe gezeigt, dass wir Instrumente bräuchten, "um Unternehmen die `organisierte Unverantwortlichkeit‘ so schwer wie möglich zu machen", schreibt Heilmann in einem Gastkommentar für das "Handelsblatt" (Montagsausgabe).

"Die Gefahr empfindlicher Sanktionen unabhängig von persönlicher Verantwortung oder Schuld muss für Manager so abschreckend sein, dass sie proaktiv gegen ein Unternehmensklima vorgehen, in dem unredliche Methoden gedeihen können."

Er spreche bewusst von einem Unternehmenshaftungsrecht und nicht von einem Unternehmensstrafrecht.

"Das Strafrecht setzt in seiner seit Jahrtausenden geltenden Systematik eine individuelle Schuld voraus. Es ist verknüpft mit einem Menschen, der auch schuldfähig ist. Das aber gerade liegt nicht vor, wenn organisierte Unverantwortlichkeit am Werke ist."

Mit einem Unternehmenshaftungsrecht könnte man beides erreichen, so Heilmann: "Wir hätten ein wirkungsvolles Instrument, um unredliche Unternehmen durch die hohen Haftungsrisiken abzuschrecken. Gleichzeitig blieben wir unserem juristischen System treu, indem wir es nicht als Strafrecht ausgestalten."

Gerade als langjähriger Unternehmer sei er ausdrücklich für ein solches Unterhaftungsrecht. "Denn es schützt die redlichen Unternehmen im Wettbewerb und erschwert unredlichen Marktteilnehmern das Geschäftemachen", schreibt Heilmann.

Er stellt aber auch fest: "Nur wenige Menschen begehen Straftaten, die allermeisten sind redlich. Das trifft auch auf Unternehmen zu. Die allermeisten verhalten sich anständig." (dts/ks)



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