BGH: Wohnsitzwechsel kein Kündigungsgrund für Fitnessstudio-Vertrag

Titelbild
JoggerFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times4. Mai 2016

Ein Wohnsitzwechsel aus beruflichen Gründen berechtigt nicht dazu, einen Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich zu kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil am Mittwoch entschieden (XII ZR 62/15). Im konkreten Fall musste der Kunde eines Fitnessstudios in Hannover den Wohnsitz sogar wechseln, weil er als Soldat zunächst nach Köln und später nach Kiel abkommandiert wurde.

Trotzdem kein Grund, urteilten die Richter, „die Gründe für einen Wohnsitzwechsel – sei er auch berufs- oder familienbedingt – liegen in aller Regel allein in der Sphäre des Kunden und sind von ihm beeinflussbar“, hieß es. Anders könne es bei einer Schwangerschaft oder einer schweren Krankheit aussehen.

(dts Nachrichtenagentur)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion