Bundesarbeitsgericht fällt erstes Urteil zum Mindestlohn: Sonderzahlungen können angerechnet werden

Im konkreten Fall handele es sich beiden den Sonderzahlungen um Entgelt für die normale Arbeitsleistung. Deshalb sei eine Anrechnung auf den gesetzlichen Mindestlohn möglich.
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Das Bundesarbeitsgericht muss zum ersten Mal ein Urteil zum Mindestlohn sprechen.Foto:  Stephanie Pilick/Archiv/dpa
Epoch Times25. Mai 2016

Fast eineinhalb Jahre nach der Einführung des Mindestlohns wird das erste Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Lohnuntergrenze von 8,50 Euro erwartet.

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter verhandeln heute in Erfurt darüber, ob Arbeitgeber Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld anrechnen können, um den Mindestlohn zu erreichen. Der Präzedenzfall kommt aus Brandenburg.

Die Klägerin ist Angestellte einer Klinik-Servicegesellschaft. Sie ist der Meinung, ihr stünden die Sonderzahlungen zusätzlich zum Mindestlohn zu. Bei den Vorinstanzen war sie mit dieser Forderung gescheitert.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied, bei den Sonderzahlungen handele es sich im konkreten Fall um Entgelt für die normale Arbeitsleistung. Deshalb sei eine Anrechnung auf den gesetzlichen Mindestlohn möglich. Die Richter ließen wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls Revision beim Bundesarbeitsgericht zu. (dpa/dk)



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