Bundesarbeitsrichter verhandeln über Chefarztkündigung
Er soll seine Stelle in in einem katholischen Krankenhaus Nordrhein-Westfalen verlieren, weil er zum zweiten Mal geheiratet hat.
Sein kirchlicher Arbeitgeber sieht darin einen schwerwiegenden Verstoß gegen seine Loyalitätspflichten. Nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der katholischen Kirche gilt eine Wiederheirat als ungültige Ehe.
Die Erfurter Richter müssen sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall befassen, nachdem das Bundesverfassungsgericht ihr erstes Urteil von 2011 für unwirksam erklärte. Das Bundesarbeitsgericht hatte die gegenüber dem Mediziner ausgesprochene Kündigung aufgehoben. Die Verfassungsrichter sahen dabei das Selbstbestimmungsrecht der Kirche zu wenig beachtet.
(dpa)Epoch TV
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