Bundeskabinett bringt Personaluntergrenze für Pflege in Kliniken auf den Weg

"Eine gute Pflege und Versorgung im Krankenhaus kann nur mit einer angemessenen Personalausstattung gelingen", so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Ein Gesetz soll dies künftig regeln.
Titelbild
Szene in einem Pflegeheim.Foto: Jens Kalaene/Illustration/dpa
Epoch Times5. April 2017

Die Bundesregierung will gesetzlich regeln, dass in den Krankenhäusern künftig genügend Pflegepersonal vorhanden ist.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine sogenannte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Vorgesehen sind darin Untergrenzen für die Personalstärke bei der Pflege, um Patientensicherheit und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern.

„Eine gute Pflege und Versorgung im Krankenhaus kann nur mit einer angemessenen Personalausstattung gelingen“, erklärte dazu Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Die Neuregelung sei eine „wichtige Weichenstellung, um die Pflege am Krankenbett nachhaltig zu stärken“.

Die Bundesverbände der Krankenhäuser und Krankenkassen sollen mit dem neuen Gesetz verpflichtet werden, Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen festzulegen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist. Genannt wurden besonders die Arbeit in Intensivstationen und die Besetzung im Nachtdienst.

Sollten sich die Verbände bis Ende Juni 2018 nicht auf eine Vereinbarung verständigen, will das Gesundheitsministerium Personaluntergrenzen bei der Pflege per Rechtsverordnung festsetzen. Diese würden dann ab Anfang 2019 gelten. Über die Einhaltung der Untergrenzen sollen die Kliniken in Qualitätsberichten Auskunft geben.

Um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können, werden die Krankenhäuser seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt. Dieser soll ab 2019 um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Zudem sollen nach Bedarf Zuschüsse für einzelne Krankenhäuser möglich sein. Zur Wirksamkeit der Maßnahmen soll es eine wissenschaftliche Evaluation geben. (afp)



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