Bundesregierung bereitet neue Rechtsgrundlage für Fahrverbote vor

Die Bundesregierung hält Fahrverbote für Dieselautos in Innenstädten offenbar für unvermeidlich - eine neue Rechtsgrundlage für Verkehrsverbote soll geschaffen werden.
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Designvorschlag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg für eine sogenannte blaue Plakette.Foto: Bernd Weissbrod/dpa
Epoch Times24. Februar 2018

Die Bundesregierung hält Fahrverbote für Dieselautos in Innenstädten offenbar für unvermeidlich und bereitet schon die Umsetzung vor. In einer Antwort von Verkehrs-Staatssekretär Norbert Barthle (CDU) auf eine Anfrage des Grünen-Politikers Matthias Gastel heißt es, eine neue Rechtsgrundlage für streckenbezogene Verkehrsverbote oder -beschränkungen solle geschaffen werden. Sie könnte in die nächste Novelle der Straßenverkehrsordnung eingehen, die noch 2018 abgeschlossen werden soll.

Das Schreiben Barthles lag AFP am Samstag vor. Darin heißt es, die neue Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrsordnung solle zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen (Stickstoffdioxid) geschaffen werden, soweit die festgelegten Grenzwerte tatsächlich überschritten werden.

Damit wären „erstmals auch streckenbezogene gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Feinstaub möglich“. Diese Maßnahmen könnten damit unabhängig vom Vorliegen eines Luftreinhalteplans angeordnet werden – ein solcher Plan ist demnach bislang stets Grundlage einer Umweltzone.

Die neuen Maßnahmen in der Straßenverkehrsordnung könnten auch eine Festlegung zur Umweltzone „ergänzen“, heißt es in dem Schreiben weiter: „Für die besonders belasteten Straßen innerhalb der Zone“ könnten so schärfere oder ergänzende Maßnahmen angeordnet werden.

Grünen Politiker fordert bundesweit einheitliche blaue Plakette

Der Grünen-Politiker Gastel erklärte, mit der geplanten Rechtsverordnung gestehe die Bundesregierung „ihr eigenes Versagen in Sachen Luftreinhaltung ein“. Die Verantwortung, streckenbezogene Fahrverbote umzusetzen, läge Gastels Angaben zufolge allerdings bei den Kommunen. Daher „droht ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen“.

Der Grünen-Politiker forderte stattdessen eine bundesweit einheitliche Regelung: die Blaue Plakette. Nur Fahrzeuge, die gesetzliche Grenzwerte einhalten, bekämen diese Plakette und dürften in gekennzeichnete Bereiche der Innenstädte fahren.

Gastel verlangte zudem erneut, die technische Nachrüstung schmutziger Dieselautos voranzutreiben – dies wäre „ein Teil der Lösung“ für die abgasgeplagten Innenstädte. Es liege „klar in der Hand der Automobilindustrie“, in wie vielen Städten die eigenen Kunden mit Fahrverboten belegt werden.

Regierung will Fahrverbote vermeiden, aber …

Das Bundesverkehrsministerium erklärte offiziell, die Regierung wolle Fahrverbote vermeiden. Eine Sprecherin verwies auf das „Sofortprogramm Saubere Luft“ in Milliardenhöhe, das auf den Weg gebracht worden sei.

Bei der EU-Kommission habe die Regierung zudem zusätzliche Maßnahmen angekündigt – so wolle sie, „falls nötig“, die Städte dabei unterstützen, wirkungsvolle Verkehrsvorschriften auf bestimmten Straßen einzuführen. Hier setze sie sich aber für „intelligente, digitale Lösungen“ ein – Fahrverbote sollten so vermieden werden.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, bis vor kurzem Verkehrsminister, sagte der „Passauer Neuen Presse“, generelle Fahrverbote seien „der falsche politische Weg.“ Eine Blaue Plakette würde zu flächendeckenden Fahrverboten für die Besitzer von Diesel-Autos führen.

Das käme einer Enteignung von Diesel-Fahrern gleich und ist nicht zu rechtfertigen.“

Mit der Rechtmäßigkeit von Fahrverboten in Städten als mögliche Maßnahme zur Senkung der zu hohen Stickstoffdioxidwerte beschäftigt sich derzeit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Eine Entscheidung ist für Dienstag angekündigt. (afp)

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