Bundesregierung kritisiert Verbot der Zeugen Jehovas in Russland

Es dürfe nicht sein, "dass die friedliche Ausübung des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit verunglimpft und unter Strafe gestellt wird", so der SPD-Politiker Gernot Erler mit Blick auf das Verbot der Zeugen Jehovas in Russland.
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Zeugen Jehovas.Foto: BERTRAND GUAY/AFP/Getty Images
Epoch Times25. April 2017

Der Russland-Beauftragte der Bundesregierung hat das Verbot der Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas in Russland kritisiert.

Es dürfe nicht sein, „dass die friedliche Ausübung des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit verunglimpft und unter Strafe gestellt wird“, erklärte der SPD-Politiker Gernot Erler am Montag in Berlin.

Als Reaktion auf das gerichtliche Verbot der Zeugen Jehovas forderte Erler die Regierung in Moskau zur Wahrung der Menschenrechte auf, wie sie auch in der russischen Verfassung verankert seien. Erler nannte in diesem Zusammenhang die Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Das Oberste Gericht in Moskau hatte die Zeugen Jehovas in der vergangenen Woche auf Antrag des Justizministeriums verboten. Es berief sich dabei auf ein Gesetz, welches das Verbot „extremistischer Organisationen“ zulässt. Erler kritisierte eine missbräuchliche Anwendung dieses Paragraphen: „Die ausufernde Anwendung des ‚Extremismus‘-Vorwurfs gegen Andersdenkende in Russland bereitet mir große Sorgen.“

Die Zeugen Jehovas, die bislang 395 Zentren in ganz Russland unterhielten, wurden dort seit 1996 wiederholt beschuldigt, mit aggressiven Methoden Gläubige anzuwerben. Wegen des Vorgehens der Behörden gegen die Religionsgemeinschaft wurde Russland bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Dabei wurde unter anderem auf Verstöße gegen Grundrechte wie Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit verwiesen. (afp)

Siehe auch:

„Extremistische Organisation“: Oberstes Gericht Russlands verbietet Zeugen Jehovas + Videos von Austeigern



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