Bundesrichter: Arbeitgeber haftet nicht für Impfschäden
Arbeitgeber haften nicht für mögliche Schäden durch Schutzimpfungen, die Betriebsärzte vornehmen.
Arbeitgeber haften nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht für mögliche Schäden durch Schutzimpfungen, die Betriebsärzte vornehmen. Das höchste deutsche Arbeitsgericht entschied in einem Fall aus Baden-Württemberg.
Die Klägerin scheiterte damit auch in der höchsten Instanz. Sie hatte Schadenersatz in Höhe von etwa 150 000 Euro verlangt.
Die Arbeitsgerichte mussten sich mit dem Fall befassen, weil die Frau nicht die Betriebsärztin, sondern ihren Arbeitgeber verklagt hatte. (dpa)
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