Bundestag beschließt Gesetz zur Rehabilitierung Homosexueller

Der Bundestag hat einstimmig ein Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung und Entschädigung Homosexueller, die nach Paragraf 175 verurteilt worden waren, beschlossen.
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Homosexueller AktivistFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times22. Juni 2017

Der Bundestag hat am Donnerstag einstimmig ein Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung und Entschädigung Homosexueller, die nach dem früheren Paragrafen 175 verurteilt worden waren, beschlossen.

Die Entschädigung soll 3.000 Euro je aufgehobene Verurteilung plus 1.500 Euro je angefangenes Jahr in Haft betragen.

Ausgeschlossen von der Rehabilitierung sind Verurteilungen wegen sexuellen Handlungen, die auch unter Heterosexuellen strafbar sind oder waren – das gilt insbesondere für Handlungen mit Kindern und unter Missbrauch von Abhängigkeiten.

In der Bundesrepublik wurde der Paragraf 175 im Jahr 1969 entschärft und erst 1994 abgeschafft. Bis 1969 wurden Schätzungen zufolge rund 50.000 Männer zu Haftstrafen verurteilt, danach wurden 3.500 Männer eingesperrt.

In der DDR galt der „Schwulenparagraf“ bis 1968. Wie viele Männer im Gefängnis saßen, ist unklar. Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus wurden 2002 aufgehoben, Urteile aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945 bisher nicht.

Bittere Wermutstropfen: Entschädigung sei viel zu gering

„Nach langen Jahren der Ignoranz wird einem Teil der Opfer staatlicher Verfolgung ihre Würde zurückgegeben“, erklärte Helmut Metzner aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD). „Es gibt aber bittere Wermutstropfen“, unter anderem sei die vorgesehene Entschädigung viel zu gering.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bezeichnete den Beschluss als „späten Akt der Gerechtigkeit“. Mit dem Paragraph 175 im Strafgesetzbuch habe der Staat große Schuld auf sich geladen. „Die Norm hat unvorstellbares Leid angerichtet. Sie hat zu Selbstverleugnungen und Schein-Ehen geführt, zu Schikanen und Erpressungen.“

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, erklärte: „Der Bundestag erkennt durch den heutigen Beschluss an, dass er an diesen oft betagten Männern etwas gut zu machen hat – und der Strafmakel endlich überwunden ist. Das Bundesjustizministerium geht davon aus, dass noch 5.000 Betroffene entschädigt werden. (afp/dts)



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