Bundesumweltministerium hält Dämmstoffe mit HBDC nicht für Sondermüll

Die Bundesregierung hat die Bundesländer dazu aufgerufen, Dämm-Abfälle mit dem Flammschutzmittel HBDC nicht als Sondermüll zu betrachten. Diese Dämm-Abfälle dürfen seit dem 1. Oktober nicht mehr in herkömmlichen Müllverbrennungsanlagen verbrannt werden, sondern als Sondermüll entsorgt werden. Das sorgt für viele Probleme auf Baustellen und beim Transport.
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SymbolbildFoto: Matt Cardy/Getty Images
Epoch Times10. Oktober 2016

Die Bundesregierung hat die Bundesländer aufgerufen, die neuen Vorschriften zur Entsorgung von Dämm-Abfällen als Sondermüll auf Grund des Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) wieder zu kassieren. Einen entsprechenden Bundesratsbeschluss „würden wir befürworten“, sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums am Montag in Berlin.

Das Ministerium habe sich „immer dafür eingesetzt, dass dieser Dämmstoff nicht als Sondermüll und entsprechend auf Sondermülldeponien entsorgt werden muss“. Der Dämmstoff könne unter hoher Hitze „schadlos“ entsorgt werden.

Seit 1. Oktober gelten diese Dämmstoffe als Sondermüll

Dämm-Abfälle mit dem Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) dürfen seit dem 1. Oktober nicht mehr in herkömmlichen Müllverbrennungsanlagen verbrannt werden. Sie müssen als Sondermüll entsorgt werden. Das sorgt für viele Probleme. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) sprach gar von Entsorgungsnotstand in Deutschland.

Auf Baustellen müssen Extra-Entsorgungscontainer aufgestellt werden, nicht jedes Transportunternehmen darf die Abfälle zur Verbrennungsanlage fahren. Den Anlagen fehlen zum Teil die technischen Voraussetzungen, um den Müll regelkonform zu entsorgen.

Baubetriebe und Entsorger bleiben auf den Dämmstoffabfällen sitzen, erklärte der BDE. Verbandspräsident Peter Kurth warnte vor dem Entstehen wilder Müllkippen. Auch er forderte die Bundesländer auf, „schnell und pragmatisch zu handeln“.  (AFP)



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