Bundeswahlleiter stellt 42 Strafanzeigen wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses

"Wir haben die Strafanzeigen heute bei der Staatsanwaltschaft in Wiesbaden eingereicht", erklärt der Bundeswahlleiter. Da die Bundestagswahl eine geheime Wahl ist, sind Fotos von ausgefüllten Stimmzetteln Straftatbestand.
Titelbild
Wähler in einem WahllokalFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times22. Oktober 2017

Der Bundeswahlleiter hat im Zusammenhang mit der Bundestagswahl insgesamt 42 Strafanzeigen wegen des Verdachts der Verletzung des Wahlgeheimnisses gestellt. Das berichtet die „Welt“. Demnach handelt es sich bei den Vorfällen um Fotos von ausgefüllten Stimmzetteln, die in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter auftauchten.

„Wir haben die Strafanzeigen heute bei der Staatsanwaltschaft in Wiesbaden eingereicht“, teilte die Justiziarin des Bundeswahlleiters der Zeitung auf Anfrage mit. Im Zuge der Bundestagswahl waren zahlreiche Hinweise auf mögliche Verletzungen des Wahlgeheimnisses eingegangen.

Nun müssen die Strafverfolgungsbehörden prüfen, ob gegen die verdächtigen Personen Ermittlungen eingeleitet werden.

Laut Rechtslage muss die Wahl geheim stattfinden. Es ist demnach verboten beispielsweise einen ausgefüllten Stimmzettel zu fotografieren und die Aufnahmen zu veröffentlichen.

Nach Paragraf 107c des Strafgesetzbuches kann die Verletzung des Wahlgeheimnisses mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. (dts)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion