Bundeswehreinsatz im Inneren: Wehrbeauftragter gegen Grundgesetzänderung

"Es setzt zu Recht hohe Hürden für einen Einsatz im Inneren, aber in vier Artikeln wird klar definiert, dass und wann ein Einsatz im Inneren bereits jetzt möglich ist. Die Aufregung darum ist unnötig", so der Wehrbeauftragte des Bundestages.
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Ausgabe des Grundgesetzes in einer BibliothekFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times1. August 2016

Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hans-Peter Bartels, lehnt eine Grundgesetzänderung für einen Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Abwehr von Terrorangriffen kategorisch ab. „Eine Änderung des Grundgesetzes ist nicht nötig“, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Es setzt zu Recht hohe Hürden für einen Einsatz im Inneren, aber in vier Artikeln wird klar definiert, dass und wann ein Einsatz im Inneren bereits jetzt möglich ist. Die Aufregung darum ist unnötig.“

Die CSU hatte zuletzt eine solche Grundgesetzänderung in ihrem Sicherheitskonzept gefordert. „Die Bundeswehr ist nicht die Personalreserve der Polizei, sie hat genug Aufgaben und sucht auch nicht nach neuen“, betonte Bartels.

Allerdings hält er die von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) angekündigte gemeinsame Stabsübung von Bund und Polizeibehörden der Länder für „richtig“. „Wenn es Lagen gibt, die einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren rechtfertigen, dann muss man drauf auch vorbereitet sein“, sagte Bartels weiter.

(dts Nachrichtenagentur)



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