CDU-Anträge vor dem Parteitag: Kein Burka-Verbot, keine Obergrenze für Migration

Weder "Burka-Verbot" noch eine Obergrenze für Zuwanderung stehen als Themen auf der Agenda des CDU-Parteitags. Nur die Junge Unioon hat einen Antrag in dieser Hinsicht vorgelegt und es wurde eine Diskussion dessen empfohlen.
Titelbild
Eine Aufnahme vom CDU-Parteitag 2012.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times3. Dezember 2015

In der Vorbereitung des CDU-Parteitages am 14. und 15. Dezember ist zu erkennen, dass die CDU kein "Burka-Verbot" beschließen lassen will. Die CSU hatte auf ihrem Parteitag im November beschlossen, die Vollverschleierung zu verbieten – bei der CDU steht es jedoch nicht auf dem Programm.

Es liegt ein Antrag der Frauenunion vor, der sich gegen Vollverschleierung auspricht, aber kein Verbot vorsieht: "Traditionelle Vorschriften dürfen gerade Frauen nicht von der gesellschaftlichen Teilhabe ausschließen." Und: "Vollverschleierungen, die die Identität der Frau nicht erkennen lassen, widersprechen einer offenen Gesellschaft. In Deutschland wollen sich alle offen ins Gesicht sehen können."

Es geht jedoch nicht um ein Verbot der Vollverschleierung. Vor einem Jahr in Köln hat die CDU bereits darüber diskutiert. Es wurde damals ein Verbotsantrag an die CDU-Innenpolitiker im Bundestag und an das "Netzwerk Integration" der CDU weitergereicht. Damit sollte geprüft werden, ob ein "Burka-Verbot" rechtlich überhaupt möglich ist. Diese Prüfung scheint noch nicht beendet.

Junge Union: Obergrenze für Migranten

Die Junge Union hat einen Antrag vorgelegt, der "die Einführung einer Obergrenze" fordert, "über deren Höhe ein runder Tisch von Bund und Ländern mit den kommunalen Spitzenverbänden, Sicherheitsbehörden und Hilfsorganisationen zu beraten hat". 

Und weiter: "Bis zur Verwirklichung einer hinreichenden europäischen Lösung ist nach Erreichen der Obergrenze für alle weiteren Personen konsequent das Dublin-III-Verfahren anzuwenden."

Das bedeutet im wesentlichen, die deutschen Grenzen für Flüchtlinge dicht zu machen. Die Regeln von Dublin sehen vor, dass Migranten in dem EU-Land Asyl beantragen müssen, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten.

Auszüge aus dem Antrag der Jungen Union

"Die aktuelle Flüchtlingskrise stellt unser Land langfristig vor große Herausforderungen und wird unsere Gesellschaft dauerhaft prägen. Aller Voraussicht nach werden Deutschland bis zum Ende des laufenden Jahres rund eine Million Flüchtlinge erreicht haben. Die Hilfsbereitschaft, die in unseren Städten und Gemeinden gezeigt und gelebt wird, ist ein Vorbild für ganz Europa. Die Herzlichkeit im Umgang mit Flüchtlingen darf jedoch nicht zu einem Verlust an realistischer Selbsteinschätzung führen. Neben unserer humanitären Verantwortung tragen wir auch Verantwortung gegenüber unserem Land und unseren Bürgern, deren Belastungsgrenze nicht unermesslich ist."

"Daher fordert die CDU die Einführung einer Obergrenze, über deren Höhe ein runder Tisch von Bund und Ländern mit den kommunalen Spitzenverbänden, Sicherheitsbehörden und Hilfsorganisationen zu beraten hat. Bis zur Verwirklichung einer hinreichenden europäischen Lösung ist nach Erreichen der Obergrenze für alle weiteren Personen konsequent das Dublin-III-Verfahren anzuwenden. Personen aus sicheren Drittländern ist die Einreise grundsätzlich ebenso zu verwehren wie Flüchtlingen ohne gültige Ausweispapiere."

"Die Länder sind in der Pflicht, den Kommunen alle anfallenden Kosten zu ersetzen. Künftig dürfen keine Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt werden, deren Registrierungsprozess nicht komplett abgeschlossen ist und die keine Bleibeperspektive haben. Asylbewerber, die sich einer Kooperation mit den Behörden verweigern, sind in einer gesonderten Einrichtung unterzubringen. Ein zentraler Pull-Effekt sind unsere Asylbewerberleistungen.

Die CDU setzt sich deshalb dafür ein, in den Erstaufnahmeeinrichtungen mehr als bisher auf Sachleistungenzu setzen. Bei Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsländern ist zwingend das Sachleistungsprinzip anzuwenden und jegliche Arbeitsaufnahme zu untersagen. Bundesländer, die den rechtlichen Rahmen für Rückführungen nicht ausschöpfen, sollen finanziell sanktioniert werden." (Quelle hier) (ks)

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