Compact-Magazin erklärt: „So kann man Merkel wegen Hochverrat anzeigen“

Das Compact-Magazin hat einen Mustertext ins Netz gestellt, mit dem man die Bundeskanzlerin bezüglich des Asylchaos wegen "Verdacht des Hochverrats, § 81 StGB" anzeigen kann.
Titelbild
Angela Merkel beim offiziellen Fototermin zu ihrer Neujahrsansprache 2014.Foto: Adam Berry/Getty Images
Epoch Times22. Oktober 2015

Begeht unsere Bundesregierung gerade Hochverrat? Eine Frage, die sich viele Bürger angesichts der offenen Grenzen und des Umgangs mit der Flüchtlingskrise stellen. Die These, dass Angela Merkels Vorgehen den Straftatbestand bereits erfüllt, steht schon seit längerem im Raum – nicht erst seitdem Lutz Bachmann auf einer Pegida-Demo eine Analyse des Staatsrechtlers Prof. Karl Albrecht Schachtschneider zitierte. (Dieser sah den Straftatbestand des Hochverrats übrigens schon beim Euro-Rettungschirm ESM im Jahr 2008 erfüllt.)

Nun hat das Compact-Magazin einen juristisch geprüften Mustertext veröffentlicht, mit dem auch Laien die Bundeskanzlerin für ihr Nichtstun gegenüber des Massenansturms von Wirtschaftsmigranten anzeigen können. Hier kann man ihn als PDF finden.

Was ist Hochverrat?

Hochverrat begeht, „wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder

2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern.“

„Der Tatbestand ist erfüllt, wenn eine Handlung unternommen wird, die einen der beschriebenen Handlungserfolge herbeiführen kann, wenn dieses durch Gewalt oder mit Drohung durch Gewalt geschieht und dabei Vorsatz im Spiel ist“, so der Textentwurf.

Dass der Bestand Deutschlands in Gefahr gerät und damit Nr.1 erfüllt sei, werde mittlerweile öffentlich zugegeben, zum Beispiel vom bayrischen Justizminister Bausback, den die FAZ online am 13.10.2015 zitierte. Die verfassungsmäßige Ordnung gem. Nr. 2 könne durch die Eröffnung des Flüchtlingszustroms ebenfalls verändert, wenn nicht vollständig untergraben und aufgehoben werden, so der Anzeigentext.

Hierfür werden Beispiele genannt:

Betroffen seien das Asylgrundrecht (Artikel 16a Absatz 2 GG), der Schutz des Eigentums (Artikel 14 GG), weil Kommunen inzwischen dazu übergehen, Grundeigentum der Bürger, Wohnungen, leerstehende Hallen, sonstige Immobilien zu beschlagnahmen. Auch das kommunale Selbstverwaltungsrecht nach Art. 28 GG werde ausgehebelt, weil Gemeinden von oben aufgezwungen wird, Stadthallen, Turnhallen o.ä. als Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung zu stellen.

„Ferner ist der ungebremste Zustrom fremder Menschen ein Anschlag auf den Souverän selbst. Denn Träger der Verfassungsordnung ist gemäß Artikel 20 GG das Volk; von ihm soll alle Staatsgewalt ausgehen.“

Volksaustausch beachtlich“

Im Lichte der rechtsstaatlichen Ordnung an sich sei der aktuell stattfindende Volksaustausch beachtlich. „Denn der zügellos und ungesetzlich verlaufende Vorgang umgeht sämtliche Verfassungsinstitutionen. Was die Kanzlerin gewissermaßen per Befehl angeordnet hat, hat kein Parlament, keine Regierung, kein Bundesrat mitgetragen. Angesichts der staatsgefährdenden Folgen wäre das aber zwingend gewesen. In diesem Sinne äußerte sich der Berliner Verfassungsrechtler Kloepfer in der FAZ vom 13.10.15.“

Merkel handelte „vorsätzlich“

Auch habe Angela Merkel vorsätzlich gehandelt. Vieles spreche deshalb dafür, bei Merkels Tat von Hochverrat zu sprechen: „Die vorangehenden Überlegungen werden durch die Äußerungen des bayrischen Ministerpräsidenten gestützt, der von Notwehrmaßnahmen und einer eventuellen Verfassungsklage gesprochen hat. Voraussetzungen sind in beiden Fällen Rechtsbrüche. Wer von Notwehr ausgeht, setzt eine vorangegangene Straftat voraus“, so der Text. (rf)

Siehe: Ungebremster Flüchtlingsstrom: Seehofer droht dem Bund mit "Notwehr"



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