CSU pocht auf Werbeverbot für Abtreibungen – „aus christlichen und ethisch-moralischen Gründen“

"Mit der CSU wird es kein Streichen oder Aufweichen des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche geben", sagte CSU-Innenexperte Stephan Mayer.
Epoch Times25. November 2017

Die CSU lehnt die von der SPD geplante Reform des Abtreibungsrechts mit einer Streichung des sogenannten „Werbeverbots“ für Schwangerschaftsabbrüche ab.

„Mit der CSU wird es kein Streichen oder Aufweichen des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche geben“, sagte CSU-Innenexperte Stephan Mayer der „Passauer Neuen Presse“ (Samstagsausgabe). „Die CSU wird sich nachdrücklich und entschieden allen Versuchen widersetzen, dass Ärzte Reklame für Schwangerschaftsabbrüche machen dürfen“, so Mayer.

Dies komme „aus christlichen, aber auch aus ethisch-moralischen Gründen“ für die Partei nicht in Betracht.

Kritisch zu den SPD-Plänen äußerte sich auch die Deutsche Bischofskonferenz: „Die Deutsche Bischofskonferenz setzt sich für einen umfassenden Lebensschutz ein – vom Lebensanfang bis zum Lebensende. Das Verbot für die Werbung von Abtreibung ist deshalb folgerichtig“, sagte der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, der „Passauer Neuen Presse“.

Ärztin wegen Werbung für Abtreibungen verurteilt

Der Fall einer Ärztin die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche machte, hatte eine neue öffentliche Debatte um das Thema Abtreibung entfacht. Die Ärztin aus Gießen wurde deswegen auch verurteilt.

Die Entscheidung des Gerichts hat aber aller Voraussicht nach keinerlei Auswirkungen auf ihre Zulassung als Medizinerin.

„Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“ sei „der Verlust der Approbation nicht wahrscheinlich“, berichtete zuständige Regierungspräsidium in Gießen. Gleichwohl werde bei jeder strafrechtlichen Verurteilung eines Arztes geprüft, ob ein approbationsrechtliches Verfahren einzuleiten sei.

„Im konkreten Fall bleibt noch das Urteil abzuwarten und auszuwerten“, erläuterte ein Sprecher des Regierungspräsidiums. „Nach den bisher vorliegenden Informationen liegt allerdings keine Patientengefährdung vor, ebenso wenig ein Abrechnungsbetrug.“ Diese Punkte sind neben dem Strafmaß – im konkreten Fall 40 Tagessätze – aus Sicht der Behörde die relevanten Punkte.

„Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache“, so die Begründung des Gerichts. Die Verteidigerin der Ärztin kündigte an, das Urteil mit einer Revision anzufechten. (dpa/dts)



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