Dobrindt nennt Ultimatum der SPD zu Paragraf 219a „nicht akzeptabel“

Im Koalitionsstreit über das Werbeverbot für Abtreibungen hat CSU-Landesgruppenchef Dobrindt die von der SPD gesetzte Frist zurückgewiesen. Dieses Vorgenen sei "nicht akzeptabel".
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Alexander DobrindtFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times24. April 2018

Im Koalitionsstreit über das Werbeverbot für Abtreibungen hat CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt die von der SPD gesetzte Frist zurückgewiesen.

Es sei „nicht akzeptabel“, im Streit um den Paragrafen 219a Forderungen nachzuschieben, sagte Dobrindt am Dienstag in Berlin.

Der Hinweis der SPD, sich in Einzelfällen andere Partner für eine Zusammenarbeit im Bundestag zu suchen, sei eine „Drohung, die man zwingend unterlassen sollte“.

„Eine stabile Koalition zeichnet sich dadurch aus, dass sie Meinungsverschiedenheiten intern klärt, und nicht mit einer offenen Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Dritten kokettiert“, mahnte Dobrindt die Sozialdemokraten, und fügte hinzu: „Man sollte sich nicht zu oft nach anderen Partnern umschauen.“

Der SPD-Vorstand hatte nach dem Wiesbadener Parteitag am Sonntag beschlossen, der Union ein Ultimatum bis zum Herbst zu stellen. Wenn die Verhandlungen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bis dahin nicht Erfolg hätten, „muss in Gesprächen mit den reformwilligen Fraktionen und Abgeordneten nach einer Lösung gesucht werden“, heißt es in dem Beschluss.

Die FDP will den entsprechenden Strafrechtsparagrafen 219a ändern und ausschließlich aggressive Werbung für Abtreibungen unter Strafe stellen, neutrale Informationen für betroffene Frauen aber nicht. Linke und Grüne wollen das Verbot am liebsten vollkommen abschaffen. Es gäbe daher im Bundestag eine Mehrheit gegen die Union in dieser Frage.

Auch Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) wies die von der SPD gesetzte Frist als inakzeptabel zurück. „Wir haben uns mit der SPD im März auf das weitere Verfahren in dieser schwierigen Frage geeinigt. Dabei muss es bleiben“, sagte Kauder der „Rheinischen Post“.

In der Koalition ist vereinbart, dass Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) einen Gesetzentwurf erarbeitet. Barley befürwortet eine Änderung des Paragrafen 219a. „Es geht nicht um Werbung, es geht um Information“, sagte die Ministerin der „Rheinischen Post“. Ärzte, die Abtreibungen vornähmen, müssten auch informieren dürfen. Die Mediziner bräuchten Rechtssicherheit.

Eine Zusammenarbeit der SPD mit der Opposition in dieser Frage würde die große Koalition schwer belasten. Die Sozialdemokraten hatten ihren Eintritt in die Regierung mit der Ankündigung verbunden, sich stärker in Abgrenzung zur Union profilieren zu wollen.

Mit Blick auf die Wahl von Andrea Nahles zu neuen SPD-Chefin äußerte Dobrindt die Erwartung, dass diese die „Durchschlagskraft“ habe, um die Partei neu zu ordnen. Dies erfordere „ein hohes Maß an Reformbereitschaft bei der SPD und den festen Willen, alte Zöpfe abzuschneiden und die Dauertherapiestunden zu beenden“, setzte Dobrindt hinzu.

Er hoffe, dass es bei der SPD keine Weiterentwicklung von einer bisher „elastischen Uminterpretation“ der Koalitionsvereinbarungen hin zu einer „stabilen Missinterpretation“ gebe. Vielmehr müssten sich die Sozialdemokraten an die Vereinbarungen halten, mahnte Dobrindt unter Verweis auf den Streit um den Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge. (afp)



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