Doch eine Moschee in Berlin? Rätselhafter Neubau der König Fahd-Akademie in Charlottenburg

Vor acht Jahren stimmten die Berliner Abgeordneten dem Neubau der saudischen König-Fahd-Akademie nur unter einer Bedingung zu: Dort sollte eine kleine Schule entstehen, jedoch keine Moschee. Diese Bedingung ist nun vermutlich hinfällig.
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SymbolfotoFoto: Screenshot YouTube
Epoch Times21. Juli 2016

Ein wuchtiger Rohbau in der Glockenturmstraße nahe dem Olympiastadion könnte die nächste Moschee in Berlin werden, berichtet der RBB. Nur ein kleiner Zettel kündet vom wahren Bauherrn: Das Königreich Saudi-Arabien. Dem großen Bauschild ist nur zu entnehmen, dass es sich um einen “Neubau einer Schule in freier Trägerschaft” handeln würde. 

Acht Jahre ist es her, als dem Bau durch Berliner Abgeordneten zugestimmt wurde. Allerdings unter der Auflage, dass die saudische König-Fahd-Akademie dort keine Moschee sondern eine kleine Schule errichtet. Diese Auflage scheint nun hinfällig.

Kurzer Widerstand

Anfangs gab es Widerstand gegen das geplante Projekt. Denn die Hauptstelle der König Fahd Akademie in Bonn war vor Jahren wegen islamistischen Aktivitäten in Verruf geraten. Der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen beschäftigte sich mit der Einrichtung, weil dort zum Heiligen Krieg aufgerufen worden sein soll. „Im Schulunterricht pauken die Kinder radikalen Islamismus“, recherchierte damals das ARD-Magazin Panorama.

„Dass eine Art Missionszentrum für diese doch recht ultraorthodoxe Spielart des Islam hier entsteht, das wollten die Parteien und Abgeordneten aus allen Fraktionen nicht“, erinnert sich Jochen Esser, grüner Abgeordneter in Berlin und Mitglied im Vermögensausschuss.

Trotzdem habe man dem Druck aus Bundesregierung und dem Senat nachgegeben, denn Saudi Arabien sei schließlich ein wichtiger Verbündeter und Berlin eine Hauptstadt, die solche Einrichtungen zu gewährleisten habe, so Esser, laut RBB. Auch der Kaufpreis von 313 Euro pro Quadratmeter war im Vergleich zu den eigentlichen 500 Euro ein wahres Schnäppchen.

Noch immer kein Grundbucheintrag

Obwohl der Kauf bereits 2010 stattgefunden hat, gibt es scheinbar noch immer keinen Grundbucheintrag. Der Kaufvertrag, so RBB, sei mit einer Klausel versehen worden, die die Nutzung auf eine Schule beschränkt und eine Moschee verbietet: „Der Käufer verpflichtet sich, das Kaufgrundstück auf die Dauer von 20 Jahren (…) als Schulgebäude (…) zu nutzen.“ Und: „Eine Nutzungsänderung des Kaufgrundstücks zu einer Moschee ist unzulässig.“

Senat und Abgeordnetenhaus wollten mit der Klausel im Kaufvertrag verhindern, dass auf dem Areal neben einer Schule mit Gebetsräumen auch eine Moschee entsteht, von der möglicherweise die gleichen islamistischen Aktivitäten ausgehen würden wie zuvor in Nordrhein-Westfalen.

Der Kaufvertrag sei jedoch mit der erwähnten Klausel vom Amtsgericht Charlottenburg für ungültig erklärt worden. „Sollte es jetzt zu einem Scheitern des Kaufvertrages kommen, dann würden beide Nebenbestimmungen, die hier vorgesehen sind, auch hinfällig sein“, so Professor Ulrich Battis.

Der renommierte Verwaltungsrechtler teilt die Auffassung des Amtsgerichts: Der Eintrag ins Grundbuch sei laut Battis so nicht möglich, der Kaufvertrag in dieser Form unwirksam. Um den Grundbucheintrag für den Besitzerwechsel doch noch möglich zu machen, müsste die Klausel also möglicherweise neu verhandelt – oder gestrichen werden.

Weitere Einzelheiten seien wegen einer Geheimhaltungsvereinbarung mit Saudi-Arabien nicht zu erfahren, berichtet RBB weiter. Demnach wollten sich die landeseigene Berliner Immobilienmanagement GmbH BIM und die zuständige Senatsbauverwaltung nicht zu dem Vorgang äußern.

Wie konnte es überhaupt zu diesen rechtlich fragwürdigen Formulierungen kommen? Es handele sich bei den beteiligten Parteien aus Berlin, der Liegenschaftsfonds, den Verkäufern und Notaren beileibe nicht um Berufsanfänger.

Nach Meinung von Professor Battis sei man nicht auf die Forderungen des Amtsgerichts eingegangen, habe aber gleichzeitig viel Geld in die Hand genommen und gebaut. Das spreche weniger für Schlampigkeit als für „Absicht“. Und zwar die Absicht: „Wir bauen mal und hinterher wird auch nicht mehr abgerissen, es wird sich dann schon irgendwie ein Arrangement finden.“

Esser erwartet vom Senat informiert zu werden

Abgeordnete Esser, durch den RBB von dem Fall unterrichtet, kritisiert die Geheimhaltungspolitik des Senats: Dass er erst durch das Medium von dem rechtlichen Problem erfahren habe, finde er ärgerlich. Dort sei praktisch ein rechtsfreier Raum entstanden, „der erweitert, bebaut und bespielt wird, das finde ich schon sehr merkwürdig“, so Esser. Er erwarte eine Unterrichtung durch den Senat. (dk)



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