Düsseldorf: Ehe einer 15-Jährigen vom Jugendamt erlaubt

Das Düsseldorfer Jugendamt genehmigte die Ehe einer 15-Jährigen mit einem 19-Jährigen. Als Begründung hieß es, man habe sich am Wohl der 15-Jährigen orientiert. Die CDU hingegen fordert die uneingeschränkte Anwendung deutscher Gesetze.
Titelbild
Mädchen mit Kopftuch. (Symolfoto)Foto: Wolfram Kastl/Symbol/dpa
Von 29. März 2017

In Düsseldorf stimmte das Jugendamt der Heirat eines 15-jährigen aus Syrien geflüchteten Mädchens mit einem 19-Jährigen zu.

Die Begründung lautete: „Weil die Verbindung zu dem 19-Jährigen freiwillig und aus Liebe geschlossen wurde. Weil das Baby vom Vater getrennt würde und die Vaterschaft noch einmal neu anerkannt werden müsste. Und weil wir uns immer am Wohl der 15-Jährigen orientieren.“ Dies berichtet „RP-Online“.

Solche frühen Verbindungen stellen vor allem unter Sinti und Roma aus Bulgarien und Rumänien keine Seltenheit dar, sagte Matthias Ditges vom Jugendamt der Stadt am Dienstag im Gleichstellungsausschuss. Auch kämen solche Heiraten bei einer türkischen Minderheit in Griechenland vor.

Wie ein Bamberger Gericht zuletzt entschied, können selbst „Kinderehen“ anerkennungsfähig sein. Also auch bei unter 14-Jährigen.

CDU-Ratsherr fordert uneingeschränkte Anwendung deutscher Gesetze

„Großes Unverständnis“ über den Düsseldorfer Umgang mit Kinderehen äußerte CDU-Ratsherr Andreas Auler und forderte die uneingeschränkte Anwendung deutscher Regeln und Gesetze.

Dies sei jedoch nicht so einfach, meint hingegen Matthias Ditge. Eine dieser Regeln sei nämlich: ausländische Ehen immer anzuerkennen. Voraussetzung sei hier, dass die Ehen nach den Gesetzen des Ursprungslandes gültig geschlossen wurden.

Anders sehe es aus bei Zwangsverheiratungen, Kinderehen oder Verstöße gegen grundlegende Wert- und Rechtsvorstellungen des neuen Heimatlandes. „Die Hürden dafür hängen allerdings sehr hoch“, erklärte der Jugendamtmitarbeiter.

Thema Frühehe „bereitet Bauchgrimmen“

Dass ihr das Thema Frühehe „Bauchgrimmen“ bereite, räumte Gleichstellungsbeauftragte Elisabeth Wilfart nach Sitzungsende ein. Entscheidend sei, jeden Einzelfall genau zu prüfen.

Die Frage, ob denn eine vom Ehemann getrennte Befragung der 15-Jährigen stattfinden werde, wurde mit „selbstverständlich“ bejaht. Außerdem würde man sich beim Jugendamt darum kümmern, die Vormundschaft zu übernehmen, sagte Ditges.



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