Urteil: Düsseldorfer „Licht aus“-Appell gegen Dügida war rechtswidrig

Im Januar 2015 protestierte die Dügida-Bewegung in Düsseldorf. Der Oberbürgermeister der Stadt rief damals die Bürger auf, an der Aktion "Lichter aus - Düsseldorf setzt Zeichen gegen Intoleranz" teilzunehmen. Dieser Aufruf sei rechtswidrig gewesen, entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Titelbild
Dügida-Demonstranten am 2. Februar 2015 in Düsseldorf (Symbolbild).Foto: PATRIK STOLLARZ/AFP/Getty Images
Epoch Times13. September 2017

Der Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters Thomas Geisel (SPD), die Bürger sollten aus Protest gegen eine Demonstration der Dügida-Bewegung im Januar 2015 das Licht ausschalten, war rechtswidrig. Dies gilt ebenso für das tatsächliche Ausschalten der Beleuchtung an städtischen Gebäuden und Geisels Bitte, an einer Gegendemonstration teilzunehmen, wie das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig entschied.

Zur Begründung hieß es, der Oberbürgermeister sei als kommunaler Wahlbeamter zwar befugt, sich am politischen Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung zu beteiligen. Er dürfe ihn aber „nicht lenken und steuern“. Ihm seien deshalb auch Äußerungen untersagt, welche die Ebene der rationalen Auseinandersetzung verließen oder „Vertreter anderer Meinungen ausgrenzen“.

Die Klägerin hatte die Demonstration „Düsseldorfer gegen die Islamisierung des Abendlands“, für den Abend des 12. Januars 2015 in Düsseldorf angemeldet. Geisel stellte deshalb vom 7. bis zum 11. Januar 2015 auf die Internetseite der Stadt die Erklärung „Lichter aus – Düsseldorf setzt Zeichen gegen Intoleranz“.

Zugleich rief er Bürger und Geschäftsleute auf, die Beleuchtung an ihren Gebäuden ebenfalls auszuschalten, um ein „Zeichen gegen Intoleranz und Rassismus“ zu setzen. (afp)

 



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