Durchgefallen: 32 Prozent der ausländischen Ehepartner haben keine „einfachen Deutschkenntnisse“

Etwa 12.000 von 37.840 Sprachprüfungen bei der Einreise ausländischer Ehepartner wurden nicht bestanden. Nachgewiesen werden müssen "einfache Sprachkenntnisse". Die Linken-Politikerin Sevim Dagdelen fordert deshalb ein Kippen der Regelung.
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Flüchtlinge und Migranten besuchen einen Deutschkurs in Berlin (Symbolbild).Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times21. September 2017

Der für den Nachzug ausländischer Ehepartner nach Deutschland geforderte Sprachtest ist für viele offensichtlich eine hohe Hürde. Etwa 12.000 Menschen bestanden im vergangenen Jahr die Sprachprüfung nicht, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt.

Insgesamt habe es 2016 bei Goethe-Instituten 37.840 Sprachprüfungen gegeben.

Bei diesen Prüfungen waren den Regierungsangaben zufolge 68 Prozent der Teilnehmer erfolgreich und 32 Prozent nicht. Besonders niedrig waren die Erfolgsquoten demnach bei Ehepartnern aus Senegal, Äthiopien, der Dominikanischen Republik, Jordanien, Afghanistan und Ghana mit jeweils höchstens 50 Prozent.

Über die Antwort hatte am Donnerstag zuerst die „Passauer Neue Presse“ berichtet. Kritik an der Sprachtest-Forderung übte die Linken-Politikerin Sevim Dagdelen. „Es ist irrsinnig, dass Ehepaare nicht zusammen leben dürfen“, erklärte Dagdelen. Deutschland verstoße „durch die hohen Sprachhürden gegen den grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie“. Die Regelung müsse daher gekippt werden.

Vorgeschrieben ist, dass ausländische Ehepartner von in Deutschland lebenden Bürgern, auch von Deutschen, vor ihrer Einreise „einfache Deutschkenntnisse“ nachweisen müssen.

Nicht alle Ehepartner müssen den Text ablegen

Ausnahmen gibt es für EU-Bürger und einige gleichgestellte Länder wie die Schweiz oder Norwegen sowie für den Nachzug zu hochqualifizierten Erwerbstätigen oder Selbstständigen. Auch für den Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen gilt die Sprachanforderung nicht.

Zudem gibt es Ausnahmeregeln aufgrund des EU-Freizügigkeitsrechts sowie dann, wenn es um den Nachzug zu deutschen Staatsbürgern geht.

Die Einreise ist außerdem auch ohne erfolgreiche Prüfung möglich, wenn für den Partner oder die Partnerin der Spracherwerb im Ausland nicht zumutbar ist oder trotz Bemühens innerhalb eines Jahres erfolglos bleibt. Zudem können Sprachprüfungen auch wiederholt werden.

„Deutsch lernt man am besten in Deutschland“, erklärte dazu Dagdelen. Dagegen sei es für viele ausländische Ehepartner nicht einfach, sich die deutsche Sprache in Wort und Schrift im Ausland anzueignen.

Die Linksfraktion verwies auch auf die hohen Kosten für Sprachkurse oder fehlende Angebote im Herkunftsort, was den Spracherwerb für die Betroffenen zusätzlich erschwere.

Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2017 laut Bundesregierung 26.176 Visa zum Ehegattennachzug erteilt, im Gesamtjahr 2016 waren es 46.455 Visa. In diesen Zahlen ist allerdings auch der Nachzug zu Flüchtlingen enthalten, die von den Sprachanforderungen nicht betroffen sind.

Das mit Abstand wichtigste Herkunftsland beim Ehegattennachzug ist demnach weiterhin die Türkei. (afp)



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