„Ebay-Baby“: Vater darf Tochter nur noch unter Aufsicht sehen – Gerichtsentscheidung
Zum Duisburger „Ebay-Baby“ gibt es eine erste Gerichtsentscheidung: Der Vater darf sein Kind nur noch unter Aufsicht sehen. Die Mutter soll mit dem Kind und ohne den Vater in eine Mutter-Kind-Einrichtung ziehen. Sie habe bereits zugestimmt, hieß es ein einem Bericht auf „Spiegel Online“. Das Kind war vom Jugendamt in eine Pflegefamilie gebracht worden. Dort befindet es sich weiterhin, es soll aber bald zur Mutter zurückkehren.
Angeblich nur ein Scherz
Das kleine Mädchen war vor zwei Wochen für 5.000 Euro auf der Handelsplattform Ebay Kleinanzeigen angeboten worden. Das Inserat wurde gemeldet. Ebay sperrte Annonce und Nutzer und informierte die Polizei.
Der Vater, der das Inserat geschaltet hatte, gab an, dass das Ganze nur ein Scherz gewesen sei. Gegen ihn wird wegen Verdachts auf Menschenhandel ermittelt und diese Ermittlungen dauern an.
Die Ermittler müssten dem 28-Jährigen nachweisen, dass es sich nicht um einen Scherz gehandelt habe. Falls sie das nicht könnten, bleibe er ohne Strafe, erklärte der Sprecher der Duisburger Staatsanwaltschaft den Fall.
Beide Eltern sind Asylbewerber, seit einem Jahr in Deutschland und das Baby ist ihr bisher einziges Kind.
(dpa / rf)
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