Ehepaar klagte erfolgreich – Gericht verbietet den Muezzin-Gebetsruf durch Lautsprecher

Ein Ehepaar klagte gegen den islamischen Gebetsruf der türkischen Ditib-Gemeinde im Ruhrgebiet und bekam Recht. Der Muezzin darf nicht per Lautsprecher rufen.
Titelbild
MoscheeFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times5. Februar 2018

Im Jahr 2013 war der Einsatz der Lautsprecheranlage für die türkische Ditib-Gemeinde in der Stadt Oer-Erkenschwick im Ruhrgebiet zunächst genehmigt worden. Doch am Donnerstag kassierte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Genehmigung in einem Urteil ein.

Hans-Joachim Lehmann (69) und seine Frau, die Kläger, stoppten somit den Ruf des Muezzin zum Gebet per Lautsprecher. Sie fühlten sich in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt.

Herr Lehmann ist Mitglied einer evangelischen Gemeinde und wohnt mit seiner Frau ungefähr 900 Meter Luftlinie von der Moschee entfernt. Er sagt: „Es ist ein Singsang in einer Tonart, die für uns störend wirkt. Es geht uns aber hauptsächlich um den Inhalt des Rufes. Dieser stellt Allah über unseren Gott der Christen. Und das kann ich als Christ, der hier in einem christlichen Umfeld aufgewachsen ist, nicht akzeptieren.“

Die “WAZ“ berichtet, dass die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in den wesentlichen Punkten den Ansichten der Klage folgen würde. Insbesondere wurde von den Richtern bemängelt, dass im Vorfeld der Genehmigung die Nachbarschaft nicht in die Entscheidung miteinbezogen worden sei. Damit seien die Interessen der Nachbarschaft zu wenig berücksichtigt worden.

„Man wird gezwungen, am Gottesdienst teilzunehmen“

Die Religionsfreiheit in Deutschland erlaubt Moscheen in Deutschland die Muezzin-Rufe. Es sei ähnlich wie das Glockenläuten der Kirchengemeinden, sie gelten als Einladung der Menschen zum Gebet.

Der Anwalt der Kläger, Wolfgang Wesener, sieht das anders. In einem Gespräch mit RP, sagte er: „Im Grunde ist es ein komprimiertes Glaubensbekenntnis. Man wird gezwungen, am Gottesdienst teilzunehmen und kann nicht einfach gehen, wie bei einer Prozession an Fronleichnam.“ Und weiter:

Und es hat etwas Provokantes. Damit wird gesagt, euer christlicher Gott ist keiner.“

Auf die Frage, ob das Gericht seiner Darlegung gefolgt sei, meinte er, dass sie zwar die Klage gewonnen hätten, aber nicht mithilfe von Argumentation. Das Gericht würde seine Entscheidung damit begründen, dass die Stadt sich nicht nur den Lärmpegel hätte anschauen dürfen, sondern sich auch intensiver mit den Menschen in der Umgebung beschäftigen müssen. Er meint, das sei ein klassischer Ermessensfehler.

Auch seine Bemühungen mit der muslimischen Führung der Gemeinde, sprechen zu wollen, blieb erfolglos. Man habe ihm gesagt, wenn er für die Lautsprecher sei, müsse man nicht reden. Wäre er jedoch dagegen, erst recht nicht. Von der Gemeinde sein auch niemand vor Gericht erschienen. (vm)

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