Einem Bettler wird Hartz IV gekürzt

Spendet man einem Bettler ein paar Cent und erhält dieser Hartz IV, dann kann es sein, dass ihm das vom Jobcenter als Selbstständigkeit ausgelegt wird. Ihm könnten durchaus die Bezüge gekürzt werden.
Titelbild
Bekommt ein Empfänger von Hartz IV Spenden, wenn er beispielsweise wie der Mann auf dem Bild bettelt, kann ihm dies von seinen Bezügen abgezogen werden.Foto: iStock Fotografie
Epoch Times23. November 2017

Betteln kann vom Jobcenter als Beruf betrachtet werden, wie ein Hartz IV-Empfänger in Dortmund in diesem Jahr erfahren hat. Herr H. sitzt öfters in einer Fußgängerzone vor einem Modehaus und bezieht seit 2005 mit kleinen Unterbrechungen Hartz IV.

Mitte des Jahres fragte das Jobcenter ihn, wie viel er denn einnimmt. Das Jobcenter wollte ein Einnahmenbuch sehen, wie die „Ruhrnachrichten“ berichten, und eine Prognose, wie viel er im Sommer 2018 erwartet, zu erhalten. Auch seine Ausgaben interessierte die Behörde.

Damit wurde das Betteln als Selbstständigkeit betrachtet, als Beruf, bei dem die Spenden das Einkommen darstellen, in „einer Größenordnung, die leistungsrechtlich nicht unberücksichtigt bleiben darf“. Rein juristisch gesehen ist dieses Verhalten des Jobcenters durchaus richtig (Paragraphen 11 und 11a Abs. 5 SGB II).

Die Spenden werden mit den Hartz IV-Bezügen verrechnet

Die Spenden, die er erhält, werden seither als Einkommen angesehen und mit dem verrechnet, was der Hartz IV-Empfänger mit seiner Frau vom Amt bekommt.

Laut Amt erhält der Mann mit seiner Frau rund 760 Euro im Monat plus die Miete für eine 60-Quadratmeter-Wohung. Im August wurden ihnen 300 Euro abgezogen. Eine Rechtsanwältin, die Widerspruch einlegte, erreichte eine Verminderung auf 120 Euro. Im Hartz IV-Bereich gilt für Spenden ein Freibetrag von 30 Euro, sodass letztendlich dem Paar derzeit 90 Euro monatlich abgezogen werden.

Die „Ruhrnachrichten“ verweist außerdem auf eine weitere Dimension.

Was ist denn mit denen, die sich ihr Essen bei der Tafel abholen?

Ist das nicht, auf den Monat gerechnet, mehr wert als 30 Euro und müsste demnach auf eventuelle Hartz IV-Bezüge angerechnet werden?“

Der Sprecher des Jobcenters, Michael Schneider, erklärte zu dem Fall, dass Menschen die Grundsicherung erhalten, nicht aufs Betteln angewiesen seien. „Bettler würden vom Jobcenter grundsätzlich nicht überprüft“ zitierten ihn die „Ruhrnachrichten“. Der Mann sei im Januar 2017 von einer Mitarbeiterin des Jobcenters beim Betteln gesehen worden, deshalb sei er um Auskunft gebeten wurden. (ks)



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