Einstweilige Verfügung gegen Bild-Zeitung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte

Die Artikel der Bild-Zeitung "Pranger der Schande" wurden in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht München gerügt und eine einstweilige Verfügung erlassen. Der Titel des Beitrages war „Wir stellen die Hetzer an den Pranger!“.
Titelbild
In der Druckerei der Bild-Zeitung, 2012 in BerlinFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times21. März 2016

Die Artikel der Bild-Zeitung "Pranger der Schande" wurden in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht München gerügt und eine einstweilige Verfügung erlassen. Dies teilte die jf in Berufung auf die Rechtsanwaltskanzlei Hechler mit.

Die Bild-Zeitung hatte im Oktober 2015 Namen, Fotos und Beiträge von Facebook-Nutzern veröffentlicht, die sich über Asylbewerber kritisch äußerten. Eine der Betroffenen hat die Löschung ihrers Fotos gefordert.

Das Landgericht wies die Beschwerde ab, das Oberlandesgericht entschied anders. Die Veröffentlichung verletzte das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen.

„Ihre Äußerung war weder strafbar, noch sonst rechtswidrig. Vielmehr übte sie lediglich ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus“, teilte der Anwalt mit. Die Bild-Zeitung kann nun den Fall im Hauptsacheverfahren vortragen. (ks)



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