Empörung über Rausschmissdrohung: AfD fordert AWO-Beobachtung durch Verfassungsschutz

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) möchte AfD-Mitglieder nicht mehr in ihren Reihen haben. Bei "Verdachtsfällen" soll es Mitarbeiterbefragungen geben. Die AfD protestiert heftig: Dieses Vorgehen widerspeche dem Grundgesetz. Die AWO solle vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
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AfD-Vorsitzender von Sachsen-Anhalt André Poggenburg.Foto: Jens Wolf/dpa
Epoch Times15. Juli 2016

AfD-Mitglieder dürften es bald schwer haben in der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Diese seien dort nicht mehr erwünscht, heißt es in einem Positionspapier des Bundesverbandes vom Juni.

Essens AWO-Geschäftsführer Oliver Kern stellt sich laut WAZ hinter den Beschluss. Kern will sogar einen Schritt weitergehen und kündigte zusätzliche Recherchen über AfD-Mitglieder, etwa im Internet, innerhalb der AWO an.

Ein prominentes AfD-Mitglied in Essen ist Guido Reil, der für die AWO einen Fahrdienst organisiert. „Wenn die mich rausschmeißen, ist dieses Projekt tot, was für die AWO in Karnap nicht gut wäre“, sagt Reil zur WAZ. Seine Mitstreiter hätten bereits klargestellt, dass sie nur als Fahrer dabei blieben, solange auch er dabei sei. Kern lobte den Busservice, hält Reil jedoch für ersetzbar, heißt es.

Reil wolle die AWO nicht von sich aus verlassen, wie er betont. Ihm sei schleierhaft, wieso er als AfD-Mitglied nun plötzlich nicht mehr würdig sein soll, ein AWO-Mitglied zu sein. Reil trat vor zwei Monaten aus der SPD aus und ist nun Mitglied der AfD.

AfD reagiert empört

Die AfD reagierte auf die Drohung der AWO empört, wie die “Junge Freiheit” (JF) berichtet. So warf Sachsen-Anhalts AfD-Landeschef André Poggenburg dem Verband eine „Bedrohung politisch Andersdenkender“ vor.

„Einerseits sieht die AWO unsere demokratischen Werte durch die AfD bedroht, möchte dem aber begegnen, indem sie Mitglieder einer demokratisch gewählten Partei feuern“, so Poggenburg. „Besser und undemokratischer hätte sich die Führung der AWO selbst nicht entlarven können“, kritisierte der AfD-Mann.

Von Seiten der AWO heißt es: „Die AWO wird dieser Partei aktiv entgegentreten und ihr Gedankengut bekämpfen“. AfD-Mitglieder müssten in einem persönlichen Gespräch Auskunft über ihre politische Meinung geben.

„Wir bespitzeln unsere Mitarbeiter nicht. Aber wenn wir erfahren, dass sie Mitglieder oder Sympathisanten der AfD sind, hinterfragen wir das in einem persönlichen Gespräch“, sagte eine AWO-Sprecherin über das Vorgehen der Organisation zur JF.

Nach dem Vorstoß der AWO fordert die sächsische AfD nun, die Organisation vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Die Nichtbeschäftigung bzw. Kündigungsdrohung verstoße eindeutig gegen Artikel 3 des GG. Demnach darf niemand wegen politischer Anschauungen benachteiligt werden, so Generalsekretär Uwe Wurlitzer zu JF. Es erinnere an die schlimmsten Zeiten der deutschen Geschichte, wenn jetzt eine karitative Organisation Menschen ausgrenze, die sich in einer demokratischen Partei engagieren.

Einer Kündigung räumt Arbeitsrechtler Rainer Wilde vor Gericht keine Chancen ein. Der Wissenschaftler von der Universität Halle sieht da „keine Möglichkeit“.

„Ich habe schwere Bedenken, dass sie jemandem kündigen können, weil er Mitglied einer demokratisch gewählten Partei ist“, sagte Wilde. Zudem sei die Rechtssprechung in jüngster Vergangenheit „eher arbeitnehmerfreundlich“ geworden. (dk)



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