Erfolgreicher Kampf für echte Integration: Gut integrierter Afghane sollte in Arbeitslosigkeit gezwungen werden – Nicht mit diesen Kollegen!

Rückblick: Die Mitarbeiter der bayerischen Bauunternehmung Strasser GmbH legen an einem Freitag Ende September 2016 für zwei Stunden auf allen ihren Baustellen die Arbeit nieder, um gegen die Abschiebung eines langjährigen afghanischen Kollegen zu protestieren. Letztendlich und durch den Einsatz zahlreicher an Gerechtigkeit noch interessierter Menschen, konnte der Fall in einer sogenannten Härtekommission von echten Menschen anstatt von blinden Paragraphen, die nicht zwischen Integrierungswilligen und Integrierungsverweigerern unterscheiden können, entschieden werden.
Titelbild
Die BAMF-App "Ankommen" soll Asylbewerbern helfen, sich in Deutschland zu integrieren. Doch was, wenn der Mensch dann integriert ist? Dann wird er desintegriert, wie im Fall Tavus Qurbat aus Oberbayern.Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images)
Von 30. September 2016

Alle sprechen von Integration, hoffen darauf, dass es klappt. Doch was, wenn der Mensch integriert ist? Ganz einfach: Dann wird er wieder desintegriert!

So sollte es auch im Fall des langjährigen afghanischen Arbeitskollegen der Mitarbeiter der bayerischen Baufirma Strasser sein, der seinen Lebensunterhalt selbst durch harte Arbeit bestritt, Steuern und Krankenversicherung selbst zahlte und sich auch gute Sprachkenntnisse angeeignet hatte.

Das blinde Asylsystem nahm seinen Lauf, hirn- und herzlos, empfanden viele. Das Ziel: Der Mann sollte aufhören zu arbeiten!

Die Kollegen von Tavus Qurban kämpften für den an Integration und einem ehrlichen arbeitsamen und selbstfinanziertem Leben in Deutschland interessierten und unter Kollegen beliebten Mann mit festem Arbeitsplatz, dessen Arbeitserlaubnis nicht verlängert werden sollte.

Nach einer demonstrativen und inhaberunterstützten zweistündigen Arbeitsniederlegung der Firma Strasser auf all ihren Baustellen, viel Aufsehen im Landkreis und viel Unterstützung durch alle möglichen, noch an Gerechtigkeit interessierten Menschen, wurde dem Mann eine vorläufige Arbeitserlaubnis erteilt, vermeldete die Firma dann am 14. Dezember 2016 nach wochenlangem Kampf um den guten Mitarbeiter.

Gelebte und erfolgreiche Integration findet auf beiden Seiten statt. Inzwischen meldete Strasser am 16. Februar bestes Bauwetter in München. Ein solcher Zusammenhalt schweißt das Team zusammen und macht die Firma stark. Herzlichen Glückwunsch.

Eine Facebook-Userin kommentierte das Posting der Firma Strasser und wünschte dem Mann ein friedvolles 2017 ohne ewigen Behördenkrieg:

Ich finde es einfach toll, dass sich eine Firma und ihre Mitarbeiter so für einen Kollegen einsetzen.“

Eine weitere sprach den verdrehten und entarteten Asylprozess an, den kein vernünftig denkender Mensch mehr verstehen und akzeptieren kann:

Das ist Typisch Deutschland,die Kriminellen können ohne wenn und aber beleiben und die,die sich wirklich mühe geben ,sich etwas aufbauen wollen,dem Staat nicht auf der Tasche liegen,denen wird es schwer bis unmöglich gemacht.Das finde ich echt zum Kotzen.“

Politiker unterstützten Firma und Mitarbeiter

Der Geschäftsführer der Firma Strasser, Stefan Birnbacher, bekam bald auch politische Unterstützung zur „Rettung“ seines Arbeiters. Der örtliche CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, schrieb einen Brief an das Landratsamt.

Ich habe darauf hingewiesen, dass es doch allemal besser sei, wenn dieser offensichtlich sehr engagierte Mann weiter arbeiten kann.“

(Stephan Mayer, CDU, innenpolitischer Fraktionssprecher im Bundestag)

Schließlich werde Tavus Qurban vermutlich auch ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland bleiben, da nach Afghanistan keine unmittelbare Zwangsabschiebung drohe. Im Gegensatz zu vielen Menschen, die erst im vergangenen Jahr „ohne Bleiberecht und ohne Integrationsbemühungen“ nach Deutschland gekommen seien, lebe Tavus Qurban schon seit Jahren in Deutschland, so der Politiker laut „BR“.

Der Fall:

Winhöring, Oberbayern: Freitag, 30. September 2016, 10 bis 12 Uhr – Die Arbeit ruht! Alle Mitarbeiter der bayerischen Straßenbaufirma legen in diesem Zeitraum die Arbeit nieder. Doch es geht nicht um mehr Lohn oder bessere Arbeitsbedingungen.

Es geht um Tavus Qurban, einen afghanischen Arbeitskollegen, der die Firma bereits seit fünf Jahren ununterbrochen mit seiner Arbeitskraft unterstützt und damit seinen Lebensunterhalt selbst bestreitet. Er zahlt Steuern und Krankenversicherungsbeiträge, wie jeder andere arbeitende Mensch in diesem Land auch.

Seine Arbeitserlaubnis endet am 1. Oktober und soll nicht mehr verlängert werden. Ihm droht die Abschiebung.

Zusammen für den Kollegen

„Wir stehen hinter Tavus! Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass voll integrierte Flüchtlinge, die inzwischen Jahre bei uns tätig sind und niemanden mehr auf der Tasche liegen, abgeschoben werden“, heißt es auf der Webseite des Unternehmens.

„Wir bei STRASSER stehen hinter unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das gilt genauso für ausländische als auch für die deutschen Kolleginnen und Kollegen“, heißt es in der Pressemeldung der Firma.

Wie die Newsseite „InnSalzach24“ schreibt, verstehe Tavus Qurban die Welt nicht mehr. Er will nie mehr nach Afghanistan zurück. Keiner seiner Familie ist mehr dort. Die meisten seien nach Australien geflohen.

Tavus möchte in Deutschland bleiben, hier leben und seinen Job machen.

Ein Bild gelungener Integration

Während auf allen Baustellen der Firma die Arbeit ruht, kommen am Hauptsitz im oberbayerischen Winhöring „die Mitarbeiter für ein Gruppen- und Solidaritätsfoto gegenüber Tavus Qurban zusammen“, so die Pressemitteilung der Firma.

Man habe als mittelständisches Unternehmen seinen Beitrag zum Thema Integration geleistet und fordert nun von den Behörden dasselbe ein: einen positiven Beitrag zur Integration.

Auch Tavus leistete seinen Beitrag dazu, lernte Deutsch, fand eine Arbeit und eine eigene Mietswohnung, auf eigene Kosten. Die Firma Strasser beschäftigt den Afghanen seit 2012. Er gilt als engagiert, arbeitswillig und fleißig – kurz: Er ist im Unternehmen voll integriert.

Seit 2010 in Deutschland

Der Mann kam 2010 ohne Geburtsurkunde nach Deutschland, weshalb ihm kein Pass ausgestellt werden konnte. Auch mehrere Termine auf einem afghanischen Konsulat in Deutschland brachten keinen Erfolg. Man bot ihm einen afghanischen Pass an, was laut dem Infoportal einer Abschiebung nach Afghanistan gleichkomme.

Nun hoffen  Tavus, seine Arbeitskollegen und auch die Firmenleitung, dass der Mann endlich eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis und einen Pass bekommt.

Behörden zerstören gelungene Integration – per Gesetz

Nach letzten Meldungen aus dem Landratsamt Altötting gebe es im Fall Tavus Qurban keinen Ermessensspielraum. Gegenüber dem „Wochenblatt Altötting“ äußerte sich am gestrigen Donnerstag das Landratsamt in einer Stellungnahme:

Im vorliegenden Fall wurde der Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt und der Betroffene aufgefordert, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.“

(Landratsamt Altötting)

Demnach sei der Betroffene im Besitz einer Duldung, weil eine Abschiebung aus „tatsächlichen Gründen (fehlender Pass)“ nicht möglich sei. Laut Asylgesetz sei der Mann aber verpflichtet, „im Falle des Nichtbesitzes eines gültigen Passes oder Passersatzes an der Beschaffung eines Identitätspapiers mitzuwirken“, wird im Behördenstatement der Gesetzestext zitiert.

Dem sei Tavus Qurban aber trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Ausländerbehörde nicht nachgekommen, letztmalig mit Schreiben vom 12. September mit 14-Tage-Frist zur Beschaffung eines afghanischen Passes beim zuständigen Konsulat. Doch damit hätte der Mann praktisch seine Abschiebeurkunde nach Afghanistan schon in der Hand.

Aus diesem Grund (fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung) ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben, dass die Erwerbstätigkeit verboten werden muss.“

(Landratsamt Altötting)

Man könne die Bemühungen der Firma um eine Verlängerung der Arbeitserlaubnis des Betroffenen sehr wohl nachvollziehen, verweise jedoch darauf, „dass die Ausländerbehörde in diesem Fall keinerlei Ermessensspielraum“ habe.

Für den Afghanen Tavus Qurbat würde das unweigerlich das Abrutschen zum Sozialfall bedeuten. Ob er dann seine Wohnung halten kann, bleibt abzuwarten. Doch ohne Pass kann er auch nicht abgeschoben werden. Drohen ihm dann die berüchtigten Massenunterkünfte und die amtlich geförderte Ausgliederung in die Desintegration?

Siehe auch:

Abschiebe-Drama: Friseurlehrling (19), voll integriert, hochmotiviert soll Deutschland verlassen – Stadt kämpft

Geht es wirklich um Integration? 18-jähriges integriertes Mädchen aus Familie gerissen, während Zigtausende „Unwillige“ neu kommen

Dramatische Abschiebung: Armenische Christin (18) aus Familie geholt und in Fremde geschickt – Polizeibrutalität im „Fall Ophelia“ vertuscht?



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