Erzwungene Heimreise: Abschiebungen aus Deutschland

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Das Aufenthaltsgesetz verbietet unter anderem die Abschiebung, wenn dem Flüchtling in der Heimat die Todesstrafe droht oder eine andere „konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit“ besteht.Foto: Getty Images
Epoch Times23. Oktober 2015
Menschen ohne Anspruch auf Asyl müssen Deutschland in der Regel wieder verlassen. Abgelehnte Asylbewerber werden innerhalb einer bestimmten Zeit zur Ausreise aufgefordert.

Wer das nicht freiwillig tut, wird nach Ablauf der Frist abgeschoben, also etwa in Polizeibegleitung in ein Flugzeug Richtung Heimat gesetzt. Regelmäßig organisieren deutsche Behörden auch Charterflüge für größere Gruppen von Menschen, die das Land verlassen müssen. Wer versucht, sich dem zu entziehen, kann in Abschiebehaft landen. Für die Abschiebungen sind die Bundesländer zuständig.

Es sind aber viele Menschen im Land, die eigentlich in ihre Heimat zurück müssten. Im September lag die Zahl der „Ausreisepflichtigen“ insgesamt bei etwa 190 000 Menschen. Rund 140 000 davon waren aber Geduldete, also Menschen, deren Asylantrag zwar keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber nicht abgeschoben werden – etwa weil sie krank sind oder keine Papiere haben.

Bei vielen dieser Menschen verweigern die Behörden im Heimatland die Aufnahme oder die Lage dort ist zu gefährlich. So verbietet das Aufenthaltsgesetz unter anderem die Abschiebung, wenn dem Flüchtling in der Heimat die Todesstrafe droht oder eine andere „konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit“ besteht.

(dpa)

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