EU-Kommission lehnt Kindergeld-Reform ab

Die EU-Kommission lehnt eine Kopplung des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten des Landes, in dem die Kinder von den Eltern getrennt aufwachsen, ab.
Titelbild
Spielendes KindFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times22. März 2018

Die EU-Kommission lehnt eine Kopplung des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten des Landes, in dem die Kinder von den Eltern getrennt aufwachsen, ab. „Wir sollten ganz klar sein: Es geht um Menschen, die arbeiten und dieselben Beiträge und Steuern zahlen wie alle anderen. Warum sollten sie weniger erhalten als alle anderen?“, sagte Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben).

„Das sind die Regeln der Fairness, auf die wir uns alle in Europa geeinigt haben. Wenn dies geändert würde, würde dies auch bedeuten, dass deutsche Rentner, die in Spanien leben, eine niedrigere Rente erhalten würden“, betonte Thyssen. „Es gibt keine Kinder zweiter Klasse oder Rentner zweiter Klasse. Für die gleichen Beiträge und Steuern sollte man die gleichen Leistungen erhalten“, sagte die EU-Kommissarin dem RND.

Das Thema war bereits im Dezember auf Betreiben der Bundesregierung auf der Agenda des EU-Ministerrates. Im Kreis der zuständigen EU-Minister gab es keine Mehrheit für eine Kopplung des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten. (dts)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion