EuGH urteilt über deutsches Importvorgaben für Feuerwerkskörper
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet, ob Deutschland weiterhin zusätzliche Prüfkriterien für den Import von Feuerwerkskörpern aus dem EU-Ausland verlangen darf. Die EU-Kommission sieht darin eine unzulässige Handelsbeschränkung.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Dienstag (09.30 Uhr), ob Deutschland weiterhin zusätzliche Prüfkriterien für den Import von Feuerwerkskörpern aus dem EU-Ausland verlangen darf.
Die Bundesrepublik fordert über die EU-Freigabe per CE-Kennzeichnung hinaus noch eine Prüfung von Gebrauchsanleitungen für Knaller durch die Bundesanstalt für Materialforschung.
Die EU-Kommission sieht darin eine unzulässige Handelsbeschränkung und zog daher vor den EuGH. Der Generalanwalt des Gerichtshofs hält die Klage für unbegründet. (AFP)
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