FDP will Familiennachzug in bestimmten Ausnahmefällen ermöglichen

Die FDP will den Familiennachzug für subsidär geschützte Flüchtlinge in bestimmten Fällen ermöglichen.
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Illegale Migranten aus Afrika, unterwegs mit dem Bus nach Libyen.Foto: MAHMUD TURKIA/AFP/Getty Images
Epoch Times15. Januar 2018

Die FDP will den Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge in bestimmten Fällen ermöglichen. Generell solle der Familiennachzug für weitere zwei Jahre ausgesetzt werden, zugleich solle es aber eine Ausnahmeregelung für Härtefälle sowie für gut integrierte Flüchtlinge geben und solche, die sich und ihre Angehörigen versorgen können, erläuterte Fraktionsvize Stephan Thomae am Montag in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf seiner Fraktion.

Eine Kontingentierung beim Familiennachzug, wie sie Union und SPD vorschwebt, lehnt die FDP ab. FDP-Chef Christian Lindner betonte, es gehe um die persönliche Betroffenheit, nicht um „die Verwaltungskategorie tausend“.

Es könne in einem Monat 38 Härtefälle geben und „im nächsten Monat 2000“. „Solche kollektiven, starren Festlegungen halten wir nicht für angemessen“, fügte er vor Journalisten hinzu.

Gesetzentwurf: Kanadisches Vorbild

In dem Gesetzentwurf, der AFP vorlag, heißt es weiter, ein „kompletter Ausschluss des Familiennachzugs oder eine starre Kontingentierung (zum Beispiel auf 1.000 Personen pro Monat) oder Quotierung“ würden das Grundrecht auf Ehe und Familie sehr viel stärker belasten als eine zeitlich begrenzte weitere Aussetzung.

Eine dauerhafte Einschränkung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte sei „grundrechtlich und menschenrechtlich“ problematisch, heißt es in der Begründung zu dem Entwurf.

Wer nach einem modernen Einwanderungsgesetz als qualifiziert gilt, soll hingegen „die Spur wechseln können“ von der Einstufung als Flüchtling hin zur qualifizierten Zuwanderung nach kanadischem Vorbild, wie Lindner ausführte.

Thomae ergänzte, Ziel bleibe eine umfassende Neuregelung des Aufenthalts- und Asylrechts in einem Einwanderungsgesetz.

1000 Menschen pro Monat

Bei den Sondierungsgesprächen über eine Regierungsbildung hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, dass die eigentlich bis Mitte März geltende Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz formal Mitte des Jahres aufgehoben, die Aufnahme aber auf tausend Menschen pro Monat begrenzt werden soll.

Zudem soll zugleich die Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien im Rahmen eines EU-Lastenausgleichs eingestellt werden, wie es in dem gemeinsamen Ergebnispapier der Sondierer heißt.

Diese Aufnahme über ein sogenanntes relocation-Programm ist allerdings bereits im September 2017 ausgelaufen. Wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Montag vor Journalisten sagte, gilt noch bis Ende Januar eine Übergangsregelung, wonach Flüchtlinge umverteilt werden können, die vor dem Stichtag 27. September in Griechenland und Italien angekommen sind.

In der EU-Kommission gibt es Überlegungen über eine künftige automatische Umverteilung im Zuge einer europäischen Asylrechtsreform. Doch sind die Pläne sehr umstritten. (afp)



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