Flüchtlinge aus IS-Gebieten: Innenministerium erklärt Pässe für ungültig

Nach einer Anweisung des Bundesinnenministeriums vom 10. Dezember sind Reisedokumente, die nach dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden, als "nicht gültig" anzusehen. Betroffen sind Regionen, die vom "Islamischen Staat" kontrolliert werden und irakische Dokumente aus Mossul und Anbar.
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An der griechisch-mazedonischen Grenze in der Nähe von Idomeni, 22. August 2015Foto: SAKIS MITROLIDIS/AFP/Getty Images
Epoch Times27. Februar 2016

Flüchtlinge aus mehreren von der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) kontrollierten Regionen erwartet in Deutschland ein erschwertes Asylverfahren: Nach einer Anweisung des Bundesinnenministeriums vom 10. Dezember sind Reisedokumente, die nach dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden, als "nicht gültig" anzusehen, schreibt der "Spiegel".

Betroffen seien die syrischen Städte Deir al-Sor, Raqqa und Hasaka. Gleiches gelte für irakische Reisepässe und Passersatzpapiere aus Mossul und der Provinz Anbar.

Im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass dem IS massenhaft Blankodokumente in die Hände gefallen waren. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden werden sie inzwischen vom IS und anderen Terrorgruppen auf dem Schwarzmarkt verkauft.

Da auch Software, Geräte und Stempel für die Passausstellung abhandengekommen seien, so heißt es weiter, könnten die Papiere als "physisch echt" erworben worden sein.

Die Identität der Betroffenen müsse in solchen Fällen auf andere Weise geklärt werden. Bis zum Wegfall der Zweifel sei von einer "ungeklärten Identität und Staatsangehörigkeit" auszugehen. (dts)



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