„Fördern und Fordern“ – Weg für Integrationsgesetz ist frei

Das Angebot an Integrationskursen soll ausgebaut und die Wartezeit verkürzt werden. Künftig sollen auch Flüchtlinge, die schon einfache Sprachkenntnisse haben, zur Teilnahme verpflichtet werden können. Wer einen Integrationskurs abbricht, muss mit einer Kürzung seiner Sozialleistungen rechnen.
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Deutschland bekommt ein Integrationsgesetz: Anerkannte Flüchtlinge, die sich anstrengen, will der Staat belohnen. Wer sich zurückzieht, bekommt weniger.Foto: Arno Burgi/dpa
Epoch Times24. Mai 2016

Meseberg (dpa) – Der Weg für das Integrationsgesetz der großen Koalition ist frei. Union und SPD verständigten sich über letzte umstrittene Details wie etwa die Zuweisung eines festen Wohnsitzes und der Frage, zu welchen Bedingungen anerkannte Flüchtlinge dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen.

Das wurde zum Auftakt der Kabinettsklausur der Bundesregierung auf Schloss Meseberg bei Berlin bekannt. Mit dem Maßnahmenpaket, das am Mittwoch vom Kabinett offiziell in Meseberg verabschiedet wird, sollen anerkannte Flüchtlinge nach dem Motto „Fördern und Fordern“ integriert werden. 

In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) heißt es: „Integration ist ein Angebot, aber auch eine Verpflichtung zu eigener Anstrengung.“ Mit den Regelungen würden die Förderangebote und Pflichten anerkannter Flüchtlinge genau definiert und rechtliche Konsequenzen für fehlende Integrationsbemühungen klar geregelt.

Die Details wollen Nahles und de Maizière am Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss bei einer Pressekonferenz in Berlin vorstellen. Eine Zustimmung der Bundesländer zum Integrationsgesetz, das vor der Sommerpause Mitte Juli vom Bundestag verabschiedet werden soll, ist nicht erforderlich. 

Mit dem Gesetz erhalten die Länder die Möglichkeit, auch anerkannten Flüchtlingen für eine bestimmte Zeit den Wohnort vorzuschreiben. Diese Wohnsitzauflage wird für drei Jahre befristet eingeführt, tritt aber rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft. Flüchtlinge, die bereits Arbeit oder Ausbildung gefunden haben, sind davon ausgenommen. Bedingung ist, dass sie mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und im Monat 712 Euro verdienen.  

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel erst nach fünf Jahren erworben werden. Wenn ein Migrant seinen Lebensunterhalt überwiegend selbst bestreitet und sehr gut Deutsch kann, winkt ein Bonus. „Ein besonderer Integrationsanreiz wird durch die Möglichkeit geschaffen, bei herausragender Integration bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten“, heißt es in der Gesetzesvorlage.

Wer als Flüchtling eine Ausbildung anfängt, soll für deren gesamte Dauer in Deutschland bleiben dürfen. Darauf hatte die Wirtschaft gepocht.

Das Angebot an Integrationskursen soll ausgebaut und die Wartezeit verkürzt werden. Künftig sollen auch Flüchtlinge, die schon einfache Sprachkenntnisse haben, zur Teilnahme verpflichtet werden können. Wer einen Integrationskurs abbricht, muss mit einer Kürzung seiner Sozialleistungen rechnen.

Der Städte- und Gemeindebund begrüßte das geplante Gesetz. „Es ist ein Meilenstein“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Gerd Landsberg, der „Passauer Neuen Presse“ (Dienstag). Der Grundansatz des Förderns und Forderns sei richtig. „Wir müssen den Menschen, die zu uns kommen und bleiben dürfen, etwas anbieten“, sagte Landsberg. „Aber es gibt auch Pflichten. Wenn dies in einem Gesetz noch einmal auf den Punkt gebracht wird, ist das ein starkes Signal.“ Die Kommunen warnen aber davor, dass einzelne Länder – wie in Ostdeutschland – bei der Wohnsitzauflage nicht mitmachen. Dann würden Flüchtlinge in andere Länder abwandern und dort den Druck erhöhen. 

Auch der Deutsche Städtetag appellierte an die Bundesländer, die künftigen Regelungen sinnvoll zu nutzen. „Wenn Flüchtlingen ein geeigneter Wohnsitz zugewiesen werden kann, wird Integration besser steuerbar“, sagte die Präsidentin des Städtetags, Eva Lohse, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag).



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