Gabriel „sehr zufrieden“ mit Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Ceta

Mit der Karlsruher Entscheidung sei für Ceta ein "großer Schritt" gemacht, was ihn freue, sagte Gabriel. Es gehe bei dem Abkommen darum, der Globalisierung "endlich" Regeln zu geben.
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Vom Anti-Ceta-Protest begleitet: Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel bei einer Diskussion zu den umstrittenen Freihandelsabkommen Ceta und TTIP.Foto: Wolfram Kastl/Archiv
Epoch Times13. Oktober 2016

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat sich erfreut über die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum geplanten Handelsabkommen Ceta gezeigt. Er sei „sehr zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens“, sagte er am Donnerstag in Berlin. Die von den Richtern verfügten Auflagen seien „relativ problemlos zu erfüllen“ und würden selbstverständlich umgesetzt. Zum Teil seien sie sogar schon erfüllt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Morgen entschieden, dass die Bundesregierung das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada unterzeichnen darf. Sie muss demnach aber sicherstellen, dass Deutschland später wieder aussteigen kann, falls ein späteres Karlsruher Urteil dies verlangt.

Eine solche Option sei „selbstverständlich“ und stehe auch schon im Vertragstext, sagte Gabriel. Zusätzlich werde die Regierung diesen Aspekt gegenüber der EU-Kommission noch einmal deutlich machen.

Auch die weiteren Auflagen des Gerichts sind laut Gabriel ohne Schwierigkeiten zu erfüllen. Die Verfassungshüter hatten sich dabei zum einen auf das mächtige Ceta-Lenkungsgremium bezogen, den sogenannten Gemischten Ausschuss, der mit Vertretern der EU und Kanadas besetzt ist, nicht aber mit Parlamentariern. Hier forderte Karlsruhe eine verbindliche Zusicherung, dass dessen Beschlüsse bis zur Gerichtsentscheidung im Hauptsacheverfahren nur mit einer „demokratischen Rückbindung“ gefasst werden dürfen.

Zum anderen verlangten die Richter, dass vorerst nur die Teile von Ceta anwendbar sind, die in die EU-Zuständigkeit fallen. Dagegen dürfen die Teile, die in die Zuständigkeit der Nationalstaaten fallen, nicht schon vorläufig, also vor Abschluss des Ratifizierungsprozesses, angewandt werden.

Mit der Karlsruher Entscheidung sei für Ceta ein „großer Schritt“ gemacht, was ihn freue, sagte Gabriel. Es gehe bei dem Abkommen darum, der Globalisierung „endlich“ Regeln zu geben.

Ceta könne damit auch ein „Schutz“ sein gegen „ein schlechtes Abkommen mit den USA“, fügte Gabriel mit Blick auf das umstrittene geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) hinzu. Er bekräftigte seine Auffassung, dass TTIP nach den US-Präsidentschaftswahlen einen „Neustart“ brauche, „wenn es überhaupt dazu kommen sollte“.

Das Bundesverfassungsgericht muss nach seiner Entscheidung über die Eilanträge nun prüfen, ob Ceta mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gabriel zeigte sich zuversichtlich, dass auch das Hauptsacheverfahren im Sinne der Regierung ausgehen werde. (afp)



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